Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes – Nationalparks“ (7.6.1b) Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes

Laufende Antragstellung (Verfahren 1) mit geblockter Auswahl

Auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erstellte Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 sieht in Anwendung der "Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus" zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 („LE-Projektförderungen“), GZ 2021-0.213.429.

Die Vorhabensart 7.6.1 „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes“ untergliedert sich thematisch in die Bereiche a) Naturschutz und b) Nationalparks und c) Forst. Für die drei Bereiche kommen unterschiedliche Auswahlverfahren und Auswahlkriterien zur Anwendung.

Der hiermit bekanntgegebene Stichtag betrifft ausschließlich den Bereich b) Nationalparks (7.6.1)

Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen “ sieht für die Vorhabensarten „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes“ und „Stärkung der Zusammenarbeit von Akteur:innen und Strukturen zur Erhaltung des natürlichen Erbes & des Umweltschutzes“ – jeweils Bereich Nationalparks eine laufende Antragstellung vor.

Die eingereichten Projektanträge werden entsprechend den gültigen Auswahlkriterien für den Bereich Nationalparks im Rahmen des dafür vorgesehenen Auswahlverfahrens bewertet. Diese sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ beschrieben.

Achtung

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gibt den Stichtag: 30. Juni, 12:00 Uhr für die Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren bekannt.

Es werden nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01 711 00-602375
E-Mail: BST.Praes.4b@bml.gv.at

Die Projektlaufzeit ist auf maximal 2 Jahre ab Zuschlagserteilung begrenzt. Antragsberechtigt sind Nationalparkverwaltungen und der Verein Nationalparks Austria. Es gibt keinen weiteren Stichtag in der VHA 7.6.1b.

Hinweis

Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.

Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.

In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.

Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ auf der Website des BML beschrieben und auch dort abrufbar.

Prioritätenliste

Bundesprojekte müssen prinzipiell den in der SRL (GZ 2021-0.213.429- Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014-2020) definierten Zielen dienen und die Voraussetzungen für ein Vorhaben von bundesweiter Bedeutung erfüllen.

Ziele der SRL

  1. Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die schützenswerte Lebensraumtypen oder Arten aufweisen, wobei ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der FFH-Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, der nationalen Biodiversitätsstrategie, der Nationalparkgesetze und der österreichischen Nationalparkstrategie oder der Ziele von internationalen Naturschutzübereinkommen (Bonner Konvention, Berner Konvention, Ramsar Übereinkommen, CBD, CITES) geleistet werden soll.
  2. Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von schützenswerten Lebensräumen und Arten stehen.
  3. Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement und Schaffung guter Voraussetzungen für die Wertschöpfung durch Dienstleistungen für den Naturschutz.
  4. Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung lokaler Akteure und Stakeholder sowie der breiten Öffentlichkeit, um die Ziele des Natur- und Umweltschutzes, der nachhaltigen Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes der ländlichen Gebiete oder des Umweltbewusstseins als gesellschaftlich anerkannte Werte zu verankern.
  5. Management und Entwicklung von Schutzgebieten sowie Grundlagenarbeiten hierzu.

Vorhaben von Nationalparkverwaltungen gelten als Vorhaben von bundesweiter Relevanz.

Aus den oben genannten Zielen der SRL werden folgende Schwerpunkte für Bundesprojekte für den Auswahlstichtag (30. Juni, 12:00 Uhr) definiert:

Vorhabensart 7.6.1b

Umsetzung, Management, Öffentlichkeitsarbeit sowie Monitoring und Natur- und Landschaftspflegepläne

Projekte und Aktionen,

  • die der Bildungsarbeit durch zertifizierte Besucherbetreuer:innen, der Gestaltung von innovativen Besucherprogrammen, sowie der Konzeption und Durchführung von bildungsorientierten Veranstaltungen in Nationalparks dienen;
  • gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung (z.B. Leistungsberichte über lange Zeiträume, Medienkooperationen, spezielle internationale Fachveranstaltungen oder Jubiläumsveranstaltungen, Kampagnen, regionale Sonderevents, Imagefilme, Social Media)
  • die dem Monitoring von seltenen Arten dienen
  • die der Umsetzung des Forschungsleitbildes von Nationalparks Austria und der Auswertung von Umweltparametern, der Entwicklung eines Managementplans oder eines Gewässerentwicklungskonzeptes dienen
  • die der verstärkten Zusammenarbeit und Bewusstseinsbildung bei Partnern in der Nationalpark Region dienen
  • die dem Besuchermanagement (zB Gebietsaufsicht, Mobilität), der Besucherzählung dem Qualitätsmanagement oder Investitionen in Infrastruktur für Schulcamps dienen.
Beispiel BMK-Förderleiste