Right to PlugE-Mobilität hält in den Wohnbau Einzug

Bundesministerinnen Leonore Gewessler und Alma Zadić
Bundesministerinnen Leonore Gewessler und Alma Zadić präsentieren neues Maßnahmenpaket, um E-Mobilität auch für den Wohnbau zu attraktiveren, Foto BMK / Cajetan Perwein

Am 15. Juli 2020 präsentierte Bundesministerin Leonore Gewessler im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit ihrer Amtskollegin Bundesministerin Alma Zadić ein neues Maßnahmenpaket, um die klimafreundliche E-Mobilität auch für den Wohnbau und dessen Bewohnerinnen und Bewohner zu attraktiveren. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen für den Einbau von E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern für alle Bürgerinnen und Bürger einfacher und vor allem unbürokratischer zu gestalten. Der Ausbau der Elektromobilität mit erneuerbaren Energien bildet dabei einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und zur Transformation in Richtung klimafreundlicher Mobilität.

Bundesministerin Alma Zadić
Bundesministerin Alma Zadić, Foto BMK / Cajetan Perwein

Den Pariser Klimazielen einen Schritt näher

Im Rahmen der Pariser Klimaziele haben sich die Unterzeichnerstaaten – und damit auch Österreich – dazu verpflichtet, künftig nur mehr emissionsfreie PKW für den Straßenverkehr zuzulassen. Die Elektromobilität sowie die Nachrüstung von Ladestationen in Wohnanlagen ist dafür eine notwendige Voraussetzung. Bisher bildete jedoch die rechtlich sehr komplizierte Nachrüstung einer Ladestation eines der größten Hemmnisse beim Umstieg auf ein E-Mobil.

Unter der Initiative „Right to Plug“ hat sich die österreichische Bundesregierung daher zum Ziel gesetzt, regulatorische Hindernisse bei der Implementierung und dem Ausbau von E-Lösungen im Wohnrecht abzubauen. Damit wird auch der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinien 2018/844 Rechnung getragen, die genau dies von den Mitgliedsstaaten einfordert.

Bundesministerinnen Leonore Gewessler und Alma Zadić
"Die stetig steigenden Zahlen an Zulassungen von E-PKW in Österreich zeigen den Bedarf unter der Bevölkerung auf", erklären Leonore Gewessler und Alma Zadić, Foto BMK / Cajetan Perwein

Right to Plug: das Recht auf eine saubere Mobilität

„Right to Plug“ soll die Installation von E-Ladestationen für Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen an ihrem Fahrzeug-Stellplatz in einem Mehrparteienhaus deutlich einfacher machen und komplizierte rechtliche Zustimmungshürden abbauen. Verkürzt gesagt ist es also ein Recht auf eine Ladestation für das E-Auto am Stellplatz. Das „Right to Plug“ kann dabei aber durchaus an das Einhalten von gewissen Kriterien, wie beispielsweise der Maximalleistung, geknüpft sein, um einen geregelten Ausbau sicherzustellen.

Die stetig steigenden Zahlen an Zulassungen von E-PKW in Österreich zeigen den Bedarf unter der Bevölkerung auf, der sich folglich auch auf private Ladestationen niederschlägt. Letztlich werden durch „Right to Plug“ und die Vereinfachung des Wohnrechts auch die heimischen Gerichte entlastet. Ohne Vereinfachung würden im jetzigen System mehrere Tausend Außerstreitverfahren jedes Jahr auf die Gerichte zukommen, wenn sich Parteien eines Wohnhauses etwa nicht bei der Implementierung einer E-Ladestation einig werden können. Eine Vereinfachung bringt somit eine Win-win-Situation und eine Entlastung der Gerichte mit sich.

Infobox: Höhere Förderungen als Anreiz für Umstieg

Um den positiven Kurs in Richtung umweltfreundlicher Elektromobilität beizubehalten und zu steigern, hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) die Förderbudgets und auch die Fördersätze für die gemeinsame E-Mobilitätsoffensive mit der Fahrzeugwirtschaft erhöht und eine vereinfachte Errichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern auf den Weg gebracht. Konkret bedeutet das:

  • Eine Verdreifachung der Förderung für private E-Ladeinfrastruktur.
  • Eine Erhöhung der Förderung für E-Ladeinfrastruktur für Betriebe, Gebietskörperschaften, Vereine um 50 Prozent.
  • Ein Bonus für private E-Ladeinfrastruktur:
    • Wallbox (Heimladestation) oder intelligentes Ladekabel: 600 Euro
    • OCCP-fähige Ladestation bei Installation in einem Mehrparteienhaus: 1.800 Euro
  • Für öffentlich zugängliche E-Ladeinfrastruktur
    • Normalladen Wallbox oder Standsäule <3,7 kW: 300 Euro
    • Normalladen Wallbox >3,7 bis 22 kW: 300 Euro
    • Normalladen Standsäule >3,7 bis 22 kW: 1.500 Euro
    • Beschleunigtes Laden >22 kW: 3.000 Euro
    • Beschleunigtes Laden ≥50 kW 15.000 Euro
  • Für E-Mobilitätsmanagement, E-Flotten und E-Logistik
    • DC Schnellladestationen für Nutzfahrzeuge ≥150 kW: 30.000 Euro (nur in Kombination mit Ankauf von E-Nutzfahrzeug bzw. E-Bus)

Weitere Informationen finden Sie unter Elektromobilität.