Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz

Ein zentrales energie- und klimapolitisches Ziel der Bundesregierung ist es, die Stromversorgung unseres Landes bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern (national bilanziell) umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sollen die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und ein langfristig stabiles Investitionsklima geschaffen werden.

Im Konkreten soll bis zum Jahr 2030 die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unter Beachtung strenger ökologischer Kriterien um 27 Terrawattstunden (TWh) gesteigert werden, wobei 11 TWh auf die Photovoltaik, 10 TWh auf die Windkraft, 5 TWh auf die Wasserkraft und 1 TWh auf die Biomasse entfallen sollen. Darüber hinaus soll die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produzierten erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden.

Beinahe 20 Jahre lang hat das Ökostromgesetz die Förderlandschaft für die erneuerbare Stromerzeugung geprägt. Mit Blick auf die neuen klimapolitischen Zielsetzungen und Vorgaben der Europäischen Union (EU) sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien wird nun mit dem EAG ein neues Fördersystem implementiert.

Das EAG adressiert nicht nur die Förderung der Strom- und Gaserzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, sondern auch die Organisation und Funktionsweise von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften, Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Energiequellen beziehungweise deren Anerkennung, Grünzertifikate für Gas aus erneuerbaren Energiequellen, ein Grüngassiegel und die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans (ÖNIP).

Als Förderinstrumente für die künftige erneuerbare Strom- und Gasbereitstellung kommen sowohl Betriebsförderungen in Form von gleitenden Marktprämien als auch Investitionszuschüsse zur Anwendung. 

Förderungen auf Basis von Marktprämien sind für die Stromerzeugung aus Wasserkraft-, Windkraft-, Photovoltaik-, Biomasse- und Biogasanlagen vorgesehen. Die Förderdauer beträgt 20 Jahre (ab Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage). Zusätzlich kann für bestehende Biomasse- und Biogasanlagen eine Nachfolge-Marktprämie bis zum Ablauf des 30. Betriebsjahres der Anlage gewährt werden.

Investitionszuschüsse werden für die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern sowie für die Neuerrichtung von Windkraftanlagen bis 1 Megawatt (MW) nach Maßgabe der jeweiligen Reihung und der vorhandenen Fördermittel gewährt. Um den Markthochlauf für die Produktion von erneuerbaren Gasen zu unterstützen, wird im Rahmen des EAG erstmals eine Servicestelle für erneuerbare Gase implementiert. Weiters können die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas auf Erdgasqualität, neue Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas sowie Anlagen zur Umwandlung von Strom zu Wasserstoff oder synthetischem Gas durch Investitionszuschuss gefördert werden.

Das Herzstück für die Gestaltung der Energiezukunft ist die Ermöglichung der Gründung von Energiegemeinschaften, die maßgeblich dazu beitragen sollen, dezentralisierte Versorgung zu fördern und Bürger und Bürgerinnen stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen. Für den innergemeinschaftlichen Austausch soll ein reduziertes Netznutzungsentgelt („Ortstarif“), der Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie die Befreiung der Elektrizitätsabgabe gewährt werden. Zudem wird die erneuerbare Wasserstoffproduktion mit Elektrolyseanlagen durch netztarifliche Erleichterungen und Befreiungen von Förderumlagen unterstützt.

Ein weiteres relevantes Segment des EAG ist der Integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan (ÖNIP). Dieser dient dazu, durch die Zusammenschau der Sektoren die benötigte Energieinfrastruktur zur Erreichung der 2030-Ziele (einschließlich sektor- und technologiespezifischer Maßnahmen) zu schaffen sowie die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Der Netzinfrastrukturplan betrachtet auch energiewirtschaftliche Synergien und die Dekarbonisierung des Energiesektors.