Verkehrsrowdies: Konsequente Strafen für illegales Tuning und rücksichtsloses Verhalten

Eine Novelle des Kraftfahrgesetzes soll dabei helfen, illegales Tuning und rücksichtsloses Verhalten durch einzelne Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wirksam zu unterbinden.

In immer mehr Regionen Österreichs kommt es zu einer unzumutbaren Belästigung der Bevölkerung durch einzelne, rücksichtslose Rowdies aus der Tuningszene. Anwohnerinnen und Anwohner leiden unter massivem Lärm, Abgasen und Luftverschmutzung. Ein besonders bekanntes Beispiel sind die illegalen Treffen der Tuning-Szene rund um den Wörthersee in Kärnten, die auch dem Tourismus schaden.

Bundesministerin Leonore Gewessler
„Leider häufen sich auch in Österreich Treffen von einzelnen Verkehrsrowdies, die mit ihrem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden. Deshalb wird es hier in Zukunft klare Konsequenzen geben. Wir werden höhere Mindeststrafen verankern und dafür sorgen, dass bei schweren Vergehen mit großen Auswirkungen für die Anrainer:innen an Ort und Stelle die Kennzeichen abgenommen werden können“, betont Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Mit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes sollen die Behörden dieses Verhalten in Zukunft leichter unterbinden können. Rücksichtslose Täterinnen oder Täter werden außerdem schärfer und rascher bestraft. Das betrifft konkret vor allem folgende Punkte:

  • Bei gefährlichem Verhalten wie enormen Anfahrbeschleunigungen, Kreiseln des Fahrzeugs um die eigene Achse oder Driften können künftig Maßnahmen zur Unterbrechung der Fahrt für bis zu 72 Stunden gesetzt werden, wenn eine Wiederholung nicht ausgeschlossen ist. Das betrifft etwa die Abnahme des Fahrzeugschlüssels oder der Kennzeichentafeln oder das Anlegen von technischen Sperren. Dazu reicht künftig die Wahrnehmung der Sicherheitsorgane aus.
  • Illegalen Umbauten, mit denen gezielt Fehlzündungen (Explosionsgeräusch) ausgelöst werden, können in Zukunft sofort die Abnahme von Zulassungsschein und Kennzeichentafeln zur Folge haben. Auch hier reicht künftig die Wahrnehmung der Sicherheitsorgane.
  • Darüber hinaus wird eine Mindeststrafe von 300 Euro für solche Delikte vorgesehen, wobei 300 Euro auch als Organstrafe sofort eingehoben werden können.
  • Weiters erfolgt eine generelle Verdopplung des Strafrahmens im Kraftfahrgesetz auf 10.000 Euro. So können unbelehrbare Wiederholungstäterinnen und -täter in diesen speziellen Bereich spürbar gestraft werden.
Sebastian Schuschnig
„Kärnten fordert seit Jahren eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Regeln, um die Bevölkerung vor Lärm und Gestank bei den jährlichen illegalen Autotuning-Exzessen an den Kärntner Seen zu schützen. Mit der Novelle des Kraftfahrgesetzes erhält die Exekutive endlich mehr Handhabe, um gegen Verkehrsrowdies vorzugehen“, so Landesrat Sebastian Schuschnig.

Nächste Schritte

Das Bundesministerium schickt die Novelle des Kraftfahrgesetzes nun in Begutachtung, bis zum 18. März 2022 können Stellungnahmen abgegeben werden. Anschließend wird der Entwurf finalisiert und an das Parlament weitergeleitet, damit die neuen Maßnahmen möglichst noch zur heurigen Saison in Kraft treten und wirken. Nur so kann eine Entlastung der Bevölkerung von Lärm und Abgasen konsequent sichergestellt werden.