Portugiesische Ratspräsidentschaft 2021

Mit erstem Jänner 2021 übernimmt Portugal für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Es folgt damit Deutschland, das die Präsidentschaft zwischen Juli und Dezember 2020 innehatte und geht Slowenien voran, dessen Vorsitz die zweite Jahreshälfte umfasst.

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Trioprogramm

Das Trioprogramm, das von Deutschland, Portugal und Slowenien ausgearbeitet wurde, setzt sich primär mit dem Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft nach der Corona-Krise auseinander, sowie mit der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit.
Portugiesischer Vorsitz

Vor diesem Hintergrund widmet sich der portugiesische Vorsitz im kommenden Halbjahr insbesondere der Erholung von der Covid-Pandemie, die von einer klimapolitischen und digitalen Transformation begleitet werden soll. Um sicherzustellen, dass dieser Übergang fair und sozial gestaltet wird, soll eine soziale Säule implementiert werden, die ein weiteres Schlüsselelement des portugiesischen Vorsitzes darstellt. Die strategische Autonomie Europas soll dadurch gestärkt werden, die Offenheit gegenüber anderen Weltregionen gleichzeitig erhalten bleiben.

Schwerpunktsetzung im Klima- und Umweltbereich

Der portugiesische Vorsitz möchte die EU als Vorreiterin in der Klimapolitik etablieren und den Europäischen Grünen Deal weiter vorantreiben. Dazu sollen insbesondere die Bereiche CO2-Neutralität, Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Mobilität und Biodiversität in den Vordergrund rücken. Konkret soll etwa das Europäische Klimagesetz finalisiert werden und dadurch sichergestellt werden, dass der CO2-Ausstoß in der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Niveau von 1990 gesenkt wird. Was die Kreislaufwirtschaft betrifft, will Portugal jene Maßnahmen vorantreiben, die im entsprechenden Aktionsplan vorgesehen sind. Besonderer Fokus liegt voraussichtlich auf dem Thema Batterien. Hinsichtlich der Biodiversität steht die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von Ozeanen und anderen Gewässern im Sinne einer „blue economy“ im Zentrum der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Zudem möchte sich der neue Vorsitz auch für eine EU Forststrategie einsetzen, die die nachhaltige Nutzung der europäischen Wälder fördert. Im Sinne dieser Schwerpunktsetzung werden auch verschiedene Konferenzen abgehalten: im März zum Thema Klimawandel (Lissabon), im April zu grünem Wasserstoff (Lissabon) und im Juni zu nachhaltigen Ozeanen (Azoren).

Die derzeit zur Behandlung an den EU Umwelträten vorgesehenen Legislativdossiers umfassen sowohl das Achte Umweltaktionsprogramm, bei dem es am Umweltrat am 18. März zu einer Allgemeinen Ausrichtung kommen soll, sowie die Verordnung zu Batterien und deren Entsorgung, zu der im März ein Gedankenaustausch und für den Umweltrat am 21. Juni eine Allgemeinen Ausrichtung geplant ist. Was die Nicht-Legislativdossiers betrifft, ist im März ein Gedankenaustausch zum Europäischen Semester, sowie zur Klimawandelanpassungsstrategie vorgesehen. Letztere soll im Juni gebilligt werden. Darüber hinaus ist für den Umweltrat im Juni ein Gedankenaustausch zum EU-Aktionsplan „Null Umweltverschmutzung“ angedacht. Der informelle Umweltrat am 23. April wird sich aller Voraussicht nach dem Themenbereich Klimawandelanpassung widmen, insbesondere im Hinblick auf Biodiversität, Wasser und Forst.

Die österreichische Position

Wir begrüßen die thematische Ausrichtung der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Insbesondere die Priorisierung des Achten Umweltaktionsprogramms, das Österreich ein besonderes Anliegen ist, freut uns sehr. Wir hoffen, dass es diesbezüglich im Frühjahr zu einer Allgemeinen Ausrichtung kommt und das Dossier noch während der portugiesischen Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden kann. Was die Batterierichtlinie anbelangt, sehen wir es grundsätzlich als positiv, dass Elemente des Green Deals mitberücksichtigt werden. Durchaus kritisch stehen wir jedoch dem Umstand gegenüber, dass sie ausschließlich auf der Rechtsgrundlage des Binnenmarkts basieren soll und nicht (auch) auf jener des Umweltrechts. Wir hätten uns zumindest eine doppelte Rechtsgrundlage gewünscht, da die Umweltdimension dieses Themenbereichs offensichtlich ist.

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