Förderungen

Die Agenda-Aktivitäten auf lokaler und regionaler Ebene werden direkt vom jeweiligen Bundesland inhaltlich, organisatorisch wie auch finanziell unterstützt.

Die Förderungen durch die Bundesländer sind mit der Qualitätssicherung verbunden.

Finanzielle Unterstützung erhalten fachlich ausgebildete bzw. erfahrene Prozess-Begleiterinnen und -Begleiter. Darüber hinaus fördern einige Bundesländer innovative LA 21-Projekte, unterstützen den Aufbau von Netzwerkstrukturen, die Weiterbildung von Akteurinnen wie Akteuren über Bildungsmodule, Fachveranstaltungen, Ausstellungen und Kommunikation. Beratung und Unterstützung kommt dabei von der eingerichteten Koordinationsstelle auf Landesebene.
 
Koordinierend und unterstützend in der Zusammenarbeit wirkt auch das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und betreut gemeinsame Arbeitsprogramme, Vernetzungsaktivitäten, Kommunikationsaufgaben und ist Kooperationspartner bei jedem Lokalen Agenda 21-Gipfel.

Seit dem Jahr 2007 bilden Lokale Agenda 21-Prozesse explizit auch einen Schwerpunkt bei der Umsetzung der EU-Regionalpolitik im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums, nach der Förderperiode 2007–2013 läuft derzeit das Programm 2014–2020, die Lokale Agenda 21 ist darin als Vorhabensart 7.1.3. abgebildet.