Welche Gesetze müssen geändert werden, damit automatisiertes Fahren in Europa möglich wird?

In der Europäischen Union ist der Rechtsrahmen für automatisiertes Fahren hierarchisch aufgebaut. Internationale Abkommen (Wiener Abkommen, Genfer Abkommen über den Straßenverkehr, UNECE-Regeln) stehen über EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. Dazu können Mitgliedsstaaten eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, die diesen unterzuordnen sind. Ergänzt werden sie durch darunterliegende technische Normen. Der Rechtsrahmen für Fahrzeugzulassungen in der EU wurde 2018 bereits überarbeitet, um einen EU-Binnenmarkt für automatisierte Fahrzeuge und eine Bereitschaft für neue Technologien zu schaffen.

Auf Basis dieses neuen Rahmens wird die EU ein neues Konzept für die Sicherheitszertifizierung automatisierter Fahrzeuge entwickeln, das verstärkt auf den „Software-Charakter“ neuer Fahrzeuge eingehen wird. Besonders die UNECE-Regel 79 schränkt eine flächendeckende Zulassung automatisierter Fahrzeuge erheblich ein. Für die generelle Zulässigkeit von Level 3, 4 und auch 5 Fahrzeugen müssen daher diese Regelungen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene adaptiert werden.