Was passiert im Schadensfall?

Die gesetzlichen Pflichtversicherungen für jedes zum Verkehr zugelassene Fahrzeug gelten auch für das Testen von automatisierten Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Folglich hat Haftpflichtversicherungsschutz während des Tests zu bestehen.

Eine freiwillige Höherversicherung über die gesetzlich vorgesehene Mindestversicherungssumme ist jedenfalls zu empfehlen, um etwaige Testrisiken abzudecken. Auch alle anderen notwendigen (Pflicht-) Versicherungen sind vor den Tests abzuschließen. Des Weiteren müssen laut Verordnung alle Testfahrzeuge mit einer Black Box (Datenspeicher) ausgestattet sein, welche eine detaillierte Unfallrekonstruktion zulässt.