Wie kann ich eine Testgenehmigung erhalten?

Seit Inkrafttreten der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV, → RIS) in 2016 können unter gewissen Bedingungen Testfahrten mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen durch Fahrzeughersteller, Forschungseinrichtungen, Entwicklern von Systemen, Verkehrsunternehmen und Betreibern von Verkehrsunternehmen, sowie dem Ministerium für Landesverteidigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchgeführt werden.

Die AutomatFahrV definiert hierbei die Rahmenbedingungen, unter welchen eine Bescheinigung durch das Bundesministerium für das Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ausgestellt werden kann und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen. Sie ermöglicht dabei kein allgemeines Testen, sondern adressiert bestimmte Anwendungsfälle mit großem Potenzial, in deren Rahmen Tests durchgeführt werden können. 
Der Verfahrensablauf zur Ausstellung einer Testbescheinigung durch das Bundesministerium zum Testen von automatisierten Systemen sieht folgendermaßen aus:

  1. Interessierte können einen standardisierten Testantrag bei der Kontaktstelle zur Automatisierten Mobilität (→ austriatech.at) einreichen.
  2. Die Kontaktstelle trifft eine erste Einschätzung hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit und berät die Antragstellenden.
  3. Ein unabhängiger Expertinnen- und Expertenrat, mit umfassender interdisziplinärer Kompetenz, wirkt beratend mit und unterstützt das Bundesministerium in der Entscheidungsfindung. 
  4. Das Bundesministerium stellt auf Basis der Evaluierung des Testantrags eine befristete Testbescheinigung für den konkreten Antragstellenden für einen oder mehrere bestimmte Anwendungsfälle aus.
  5. Testende sind verpflichtet im Anschluss an die Testfahrten einen Testbericht an das Bundesministerium zu übermitteln.

Bei allen Testfahrten hat die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden immer oberste Priorität. Neben den gesetzlichen Anforderungen an die Testfahrten ist daher auch auf den Code of Practice (→ austriatech.at) zu verweisen. Dieser definiert über die AutomatFahrV hinausgehende Leitlinien und Vorgaben für testende Unternehmen und soll dadurch ein sicheres Testen ermöglichen.

Weiterführende Informationen zu den Dokumenten, sowie Prozedere, Testablauf, Rechte, Pflichten und Dauer des Verfahrens, sind der Website der Kontaktstelle zur Automatisierten Mobilität (→ austriatech.at) zu entnehmen.