Gibt es eine Helmpflicht beim Radfahren?

Am 31. März 2011 trat die Novelle in Kraft, in der unter anderem die Helmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr festgelegt wird.

Konkret gilt die Radhelmpflicht für Kinder bis 12, wenn sie

  • selbst Rad fahren
  • auf einem Fahrrad mitgeführt werden (zum Beispiel im Kindersitz)
  • in einem Fahrradanhänger mitgeführt werden.

Die Frage der Helmpflicht für erwachsene und jugendliche Radfahrerinnen und Radfahrer wird kontrovers diskutiert, nach überwiegender Ansicht soll es der Eigenverantwortung der einzelnen Person überlassen bleiben, ob sie Fahrradhelm benützen will.

Trotzdem empfiehlt das Bundesministerium Radfahrerinnen und Radfahrern dringend einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen. Selbst ein Sturz mit geringer Fahrgeschwindigkeit kann so unglücklich verlaufen, dass ein Helm Ihr Leben retten kann.