Dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer bei Rot rechts abbiegen?

Das Bundesministerium befürwortet grundsätzlich die Bevorrangung des nicht motorisierten Verkehrs. Jede Maßnahme muss jedoch auf ihre Machbarkeit hin geprüft werden. Im konkreten Fall würde das Recht der Radfahrerinnen und Radfahrer bei Rotlicht rechts abzubiegen, zu einer Verschlechterung der Verkehrssicherheitssituation führen, da die physikalischen Grenzen der menschlichen Auffassungsgabe, sowohl jener von Autofahrerninnen und Autofahrer, aber auch jener von Radfahrerninnen und Radfahrer überschritten werden.

Das Bundesministerium weist nachdrücklich darauf hin, dass Lichtsignalanlagen unbedingt zu beachten sind. Die Nichtbeachtung von Lichtsignalanlagen kann nicht nur lebensgefährlich sein, sie kann auch empfindliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es bei einem Unfall um Haftungsfragen geht.