Jobräder für Gemeindebedienstete

Mit dem Jobrad können Gemeinden ihre Bediensteten dabei unterstützen, ihre Dienst- und Arbeitswege gesund und umweltfreundlich zurückzulegen. Seit 1. Jänner 2020 ist das aufgrund der Sachbezugsbefreiung noch attraktiver.

Was ist ein Jobrad?

Die Gemeinde stellt ihren Beschäftigten ein persönliches Dienstrad zur Verfügung, das auch für private Zwecke genutzt werden kann. Dadurch unterstützt die Gemeinde als Arbeitgeberin ihre Mitarbeitenden, gesund und umweltfreundlich mobil zu sein und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Die Mitarbeitenden bezahlen für die Fahrradnutzung einen monatlichen Nutzungsbeitrag an die Gemeinde. Nach Ende der Abschreibungsdauer (zum Beispiel 4 Jahre) kann das Dienstrad zu einem symbolischen Restwert (zum Beispiel 10 Euro) von der Gemeinde erworben werden. In Vorarlberg bieten bereits einige Gemeinden ihren Beschäftigten Jobräder an, zum Beispiel die Marktgemeinde Wolfurt. 

Sachbezugsbefreiung und Vorsteuerabzugsberechtigung für Unternehmen

Die Ende September 2019 beschlossene Steuerreform beinhaltet, dass in der Sachbezugswerteverordnung "die Privatnutzung von Firmenkraftfahrzeugen, Krafträdern und Fahrrädern" ab 1. Jänner 2020 als lohnsteuerbefreit geregelt werden. Das heißt, dass die Bediensteten zur Gänze sachbezugsbefreit sind, wenn sie vom Arbeitgeber ein Dienstrad – auch für private Fahrten – bekommen.

Ab Jänner 2020 wird der Erwerb von Dienstfahrrädern auch vorsteuerabzugsberechtigt, jedoch nur für Unternehmen (zum Beispiel Stadtwerke GmbH). Gemeinden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Bisher galten nur "normale Fahrräder" als Betriebsmittel, für deren Anschaffung Betriebe vorsteuerabzugsberechtigt waren. E-Bikes waren bis dato von der Vorsteuerabzugsberechtigung ausgenommen, mit Jänner 2020 können auch für E-Bikes diese Vorteile geltend gemacht werden.

Umsetzung:

  1. Die Gemeinde stimmt sich mit den lokalen Radhändlern ab (Abklärung eventueller Rabatte)
  2. Die Bediensteten werden über die Aktion informiert
  3. Die Beschäftigten wählen beim Jobrad-Partner (Fahrradhändler) ihr persönliches Wunschrad (alltags- und straßentauglich)
  4. Die Gemeinde kauft das Fahrrad und stellt es als Dienstfahrrad zur Verfügung
  5. Der monatliche Nutzungsbeitrag für das Fahrrad (nach Abzug von Händlerrabatt und Förderungen) werden von den Mitarbeitenden in z.B. 48 monatlichen Raten zurückgezahlt (wird vom Netto-Gehalt abgezogen)
  6. Nach der wertmäßigen Abschreibung des Fahrrads (z.B. nach vier Jahren) können die Mitarbeitenden das Fahrrad von der Gemeinde zum Restwert (symbolischer Betrag) erwerben

Vorteile:

  • Jobräder sind ein Beitrag zum Klimaschutz
  • Jobräder tragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Mitarbeitendenbindung bei
  • Jobräder reduzieren den Parkdruck am Arbeitsplatz
  • Jobräder stehen den Beschäftigten sachbezugsfrei auch für private Fahrten zur Verfügung
  • Finanzielle Vorteile gegenüber Privatkauf durch Angestellte: Vorsteuerabzug bei normalen Fahrrädern und seit dem 1. Jänner 2020 auch für E-Bikes (für Unternehmen), Händlerrabatt bei größeren Bestellungen, klimaaktiv mobil-Förderung für E-Bikes (wenn Gemeinde Ökostrom bezieht oder eine Photovoltaik-Anlage betreibt): 100 Euro pro Rad, bei einer Mindestbeschaffung von 10 Rädern.

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