Rechtliche Konstruktion eines Verkehrsverbundes

Bei einem Verkehrsverbund handelt es sich um eine kooperative Institution kraft privatrechtlicher Verträge zwischen den Gebietskörperschaften (Grund- und Finanzierungsvertrag zwischen Bund und dem betreffenden Land/Gemeinde) einerseits sowie zwischen den Gebietskörperschaften und den einzelnen Verkehrsunternehmen andererseits (Verkehrsdienstvertrag).

Anmerkung: Der Abschluss neuer Grund- und Finanzierungsverträge - wie als Zielsetzung im Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs-Gesetz (ÖPNRV-G) gefordert - konnte bereits in allen Verkehrsverbünden umgesetzt werden.

Wesentliche Inhalte dieser Verträge sind:

  • Verstärkte Festschreibung der Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs-Verantwortung der regionalen Gebietskörperschaften, insbesondere in der Nahverkehrsplanung,
  • Übergang auf ein Finanzierungssystem, welches auf eine klarere Kostenzuordnung abzielt und einen entsprechenden Leistungsanreiz bei den Verkehrsunternehmen schafft.
  • Sicherung der zuletzt geleisteten Bundesbeträge unter Einbeziehung einer Wertanpassung, die auch nach nachfrageorientierten Kriterien ausgerichtet ist.

Die am jeweiligen Verbund teilnehmenden Verkehrsunternehmen können in einer Kooperationsgemeinschaft der Verkehrsunternehmen organisiert sein, wobei diese für die Durchführung der Verbundmaßnahmen verantwortlich zeichnet.

Die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft dient als Vermittlungsinstanz zwischen den verbundfinanzierenden Gebietskörperschaften und den beteiligten Verkehrsunternehmen. Zudem ist sie zentrale Abrechnungsstelle und führt unternehmensübergreifende Planungen durch. Die Verbundorganisationsgesellschaften sind in Österreich als reine Landesgesellschaften konzipiert.