Park&Ride-Anlagen

Seit Jänner 2017 gilt die mit den Ländern und der ÖBB-Infrastruktur AG abgestimmte Richtlinie bei Vertragsabschlüssen zur Errichtung und den Betrieb von Park&Ride-Anlagen.

Für die Realisierung von Parkdecks (Hochbau), flächigen Park&Ride-Anlagen und Bike&Ride-Anlagen wurde vom Bundesministerium in Zusammenarbeit mit Vertretern aller Länder und der ÖBB-Infrastruktur AG eine Vereinheitlichung der Grundlagen in Form einer Richtlinie angestrebt, die allgemein gültige Regelungen und Definitionen für Park&Ride-Anlagen enthält und damit eine österreichweit einheitliche Umsetzung des im Rahmenplan gemäß § 42 Absatz 2 Bundesbahngesetz enthaltenen Programmes Park&Ride-Anlagen gewährleistet ist.

Ausgehend von einer Erstbesprechung im April 2015 wurden von BMK und ÖBB-Infrastruktur AG Entwürfe für eine Richtlinie und Musterverträge für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erstellt und mit den Ländervertretern in mehreren Arbeitssitzungen diskutiert bzw. abgestimmt. Die Richtlinie ist seit Jänner 2017 bei Vertragsabschlüssen zur Errichtung und den Betrieb von Park&Ride-Anlagen anzuwenden.

Richtlinie für Park&Ride-Anlagen, Ausgabe 1. Jänner 2017 (pdf 732 KB) (PDF, 732 KB)