Merkblätter 

Vorgehensweise bei Errichtung von Baugeräten bzw. Bauten im Bereich der Sicherheitszone

Liegt Ihr Vorhaben außerhalb einer Sicherheitszone bzw. im Bereich einer militärischen Sicherheitszone, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

Ob Ihr Grundstück unter einer zivilen Sicherheitszone liegt, ist dem Grundbuchsauszug zu entnehmen (oder: aus dem Grundbuch ersichtlich). Wenn Ihr Grundstück unter einer zivilen Sicherheitszone liegt, sind sämtliche Bauvorhaben einer luftfahrtrechtlichen Prüfung zu unterziehen.

Hinweis

Für eine luftfahrtrechtliche Prüfung sind dem BMK Unterlagen bei der Errichtungen innerhalb der Sicherheitszone eines Flughafens gemäß folgender Merkblätter zu übermitteln: