Merkblätter 

Vorgehensweise bei Errichtung von Baugeräten oder Bauten im Bereich der Sicherheitszone eines Flughafens: Liegt das geplante Bauvorhaben oder der Aufstellort eines Baugerätes im Bereich einer Sicherheitszone, so ist eine Abklärung der zulässigen Höhe durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), in dessen Funktion als Oberste Zivilluftfahrtbehörde, erforderlich.

Ob sich das eigene Grundstück innerhalb einer Sicherheitszone befindet, sollte als Vermerk im Grundbuch eingetragen und im Grundbuchauszug ersichtlich sein.

Hinweis

Für eine luftfahrtbehördliche Überprüfung sind dem BMK alle dafür relevanten Informationen gemäß folgender Merkblätter digital zu übermitteln: