Allgemeine Kursinformationen

Kostenpflichtige Ausbildungsprogramme für Fracht (Cargo) und Post (Mail) werden durch das Bundesministerium durchgeführt.

Der Ausbildungskurs wird durch das Bundesministerium durchgeführt. Der 16-stündige Kurs wird durch fixe Terminvorgaben österreichweit für die Sicherheitsbeauftragten, Ausbildenden von reglementierten Beauftragten vorgeschrieben. Die Kursmodule werden durch Expertinnen und Experten (Vortragende) vermittelt. Die Kosten sind durch die Kursteilnehmenden zu tragen.

Modul 1 Cargo-Kurs

für Sicherheitsbeauftragte und Ausbildenden von reglementierten Beauftragten und Screener an Röntgenanlagen

Dieser 16-stündige Kurs umfasst eine Grundausbildung für die Annahme, Bewachung und Weitergabe der Luftfracht an die Luftfahrtunternehmen sowie eine Einführung in die Sprengstoffkunde. Die einzelnen Lehrinhalte werden von Expertinnen und Experten des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Bundesministerium für Inneres   vorgetragen.

Lehrinhalte:

  • EU Verordnungen sowie österreichische Gesetze und Verordnungen für die Luftsicherheit (Security);
  • Österreichisches Konzept des reglementierten Beauftragten;
  • verbotene Gegenstände für die Luftfahrt sowie richtiges Verhalten bei Auffindung derartiger Gegenstände (Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden);

Diese Ausbildung soll auch eine Sensibilisierung auf die möglichen Gefahren durch die Versendung von Luftfracht unter besonderer Berücksichtigung aktueller Bedrohungsszenarien durch terroristische Gruppen erreichen. Die Tätigkeit als verantwortliche Person für die Sicherheit von reglementierten Beauftragten (Personalführung, Einstellungskriterien) ist ebenso Gegenstand dieses Kurses.

Modul 2 zusätzliche Ausbildung der Luftfracht-/-post-Screener an Röntgenanlagen

Voraussetzung für die Zulassung als Operator:

  1. Nachweis des Grundausbildungskurses von Kontrollbediensteten mit Monitorberechtigung oder einen gleichwertigen Kurs sowie einer 6-monatigen Tätigkeit als Screener an derartigen Kontrollgeräten als Kontrollbediensteter in einem Unternehmen, wobei für diese Kontrolltätigkeit eine behördliche Zulassung sowie für den Screener ein Dienstvertrag erforderlich sind, im In- oder Ausland, beschränkt auf den EU-Raum (dieser darf nicht länger als 6 Monate zurücklliegen),
  2. Modul 1: Cargo-Kurs für Screener an Röntgenanlagen (2 Tage) inklusive Überprüfung der Fähigkeit (Erkennen von verbotenen Gegenständen in Röntgenbildern).

Modul 3 unternehmensinterne Schulung

Ausbildung für Personal, das bei Luftfracht oder -post andere Sicherheitskontrollen als Kontrollen durchführt

Die Sicherheitsbeauftragten oder von ihnen eingesetzte Ausbildenden führen eine Grundschulung dieses Personals durch. Schwerpunkte liegen in der Sensibilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die Gefahren der Luftfracht für die Luftfahrtunternehmen. Schulungsinhalte werden bei Modul 1 vermittelt sowie in Form von handouts ausgegeben. Unternehmenspezifische Gegebenheiten müssen von den Sicherheitsbeauftragten oder von ihnen eingesetzten Ausbildenden ausgearbeitet und in diesem Modul vermittelt werden.