Finanzielle Leistungsfähigkeit

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist Teilvoraussetzung für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, einer Beförderungsbewilligung gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) sowie einer Bewilligung zur Durchführung von Bodenabfertigungsdiensten gemäß Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz (FBG).

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweils vorzulegenden Nachweisen:

Sachverhalt

Antrag auf Erteilung bzw. Neuausstellung einer luftfahrt-behördlichen Betriebsgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1008/2008

Zielgruppe

Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr befördern wollen

Merkblatt

Sachverhalt

Fortwährender Nachweis der finanziellen Bedingungen einer bestehenden Betriebsgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1008/2008

Zielgruppe

Luftfahrtunternehmen, die Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr befördern und dafür bereits eine gültige Betriebsgenehmigung haben

Merkblatt

Sachverhalt

Antrag auf Erteilung einer Beförderungsbewilligung gemäß Luftfahrtgesetz (LFG)

Zielgruppe

Unternehmen, die Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr mit Segelflugzeugen, Freiballonen oder Ultraleicht-Luftfahrzeugen befördern wollen oder ausschließlich Rundflüge, mit denen keine Beförderung zwischen verschiedenen Flugplätzen verbunden ist, durchführen wollen

Merkblatt

Sachverhalt

Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten gemäß Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz (FBG)

Zielgruppe

Dienstleister im Sinne des § 1 Z 6 FBG, die einen oder mehrere Bodenabfertigungsdienste für Dritte erbringen wollen

Merkblatt