Betonstahl und Spannstahl

Mit dem Erscheinen der Neufassung der Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die Baustoffliste ÖA vom 15. August 2015 werden künftig die Zulassungen des Bundesministeriums über die Bauprodukte Betonstahl, Bewehrungsstoß und Endverankerungen sowie Spannstahl eingestellt.

Dies bedeutet folgende Vorgangsweise für die Zulassungen des Bundesministeriums über Betonstahl, Bewehrungsstoß und Endverankerungen sowie Spannstahl:

  • Bis zum 15. August 2016 gestellte Anträge auf Zulassung werden vom Bundesministeriums weiterhin bearbeitet und mit einer Geltungsdauer von 5 Jahren erteilt.
  • Nach dem 15. August 2016 werden vom Bundesministerium keine Neuanträge angenommen. Neuanträge können bei den Zulassungsstellen der Bundesländer nach der Baustoffliste ÖA des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) beantragt werden. In diesem Fall wird über das Bauprodukt eine Registrierbescheinigung ausgestellt.