Richtlinien und Vorschriften (RVS) für den Straßenbau

Eine Grünbrücke führt über die Autobahn

Auf dem Gebiet der Straßenplanung werden vom Bundesministerium einschlägige Dienstanweisungen erlassen. Weiters werden vom Bundesministerium die Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) für verbindlich erklärt. Diese können über die "Österreichische Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr (FSV)" gegen Entgelt bezogen werden.

Österreichische Forschungsgesellschaft Straße Schiene Verkehr (FSV)