Sondertransporte

Zur Frage der Vorgehensweise bei der Bewilligung und Durchführung von Sondertransporten ergingen in der Vergangenheit mehrere Erlässe, die teilweise auch wieder geändert wurden. Mit dem SOTRA-Gesamterlass wurden die früheren Anordnungen zusammengefasst und neu und übersichtlich geregelt.

Der SOTRA-Gesamterlass wurde an die Länder übermittelt.

Kontakt

Bei Fragen zum SOTRA-Gesamterlass:

BMK, Abteilung IV/ST 1 Kraftfahrwesen
E-Mail: st1@bmk.gv.at