Winterreifenpflicht

Mit der 29. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG), wird für Schwerfahrzeuge (Lkw und Busse) der Zeitraum für die Winterreifenpflicht und die Pflicht, Schneeketten mitzuführen, im unterschiedlichen Ausmaß ausgedehnt. Zusätzlich wird eine Winterreifenpflicht auch für Fahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 Kilogramm eingeführt. (Rechtsgrundlage: Bundesgesetzblatt I Nummer 6/2008)

Weiters ist die die Vorgehensweise der Winterreifenpflicht und Schneekettenmitnahmepflicht für Schwerfahrzeuge bei der wiederkehrenden Begutachtung geklärt.