Sondertransporte auf Wasserstraßen

Voraussetzungen für die Genehmigung außergewöhnlicher Transporte (Fahrterlaubnis)

Was ist ein Sondertransport?

Als Sondertransport gilt jede Fortbewegung von

  • Fahrzeugen und Verbänden mit außergewöhnlichen Abmessungen oder wenn von den Besatzungsnormen abgewichen wird;
  • schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern.

Sondertransporte unterliegen individuell festzulegenden Auflagen. Näheres zum Erhalt der Fahrterlaubnis in unserer Information Sondertransporte auf Wasserstraßen (PDF, 88 KB).

Befahrung der Donau in Österreich mit Flößen (PDF, 149 KB)

Antragstellung

Druckformular

Dieses Formular können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und versenden oder auf Ihren Computer herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und dann versenden.

Druckformular: Sondertransporte – Antrag (Word, 38 KB)

Online-Formular

Dieses Formular können Sie ebenfalls am PC ausfüllen und anschließend elektronisch versenden. Online-Formulare sind digital signierbar. Grundsätzlich ist für das Abschicken eines Online-Formulares eine digitale Signatur der antragstellenden Person erforderlich. Sie können aber auch den Antrag unsigniert auf Ihrem PC speichern und ausdrucken. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass der Antrag vor dem Versenden händisch unterschrieben werden muss.

Online-Formular: Sondertransport – Antrag

Europäisches Schutzgebiet

Von Strom-Kilometer 2108,8 bis Strom-Kilometer 2067,9 besteht ein europäisches Schutzgebiet entsprechend der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, aus diesem Grund sind für Sondertransporte von schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern neben der schifffahrtsrechtlichen Bewilligung eine Bewilligung der oberösterreichischen Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001 erforderlich.