Veranstaltungen auf Wasserstraßen, Floßfahrten

Bewilligung von Wassersportveranstaltungen und Wasserfesten

Welche Veranstaltungen sind damit gemeint?

Veranstaltungen auf der internationalen Wasserstraße Donau, insbesondere solche, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern führen können (Wassersportveranstaltungen, Wasserfeste und Ähnliches), einschließlich der Proben und Übungen sowie sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Ablauf der Schifffahrt beeinträchtigen können, brauchen eine schifffahrtsrechtliche Bewilligung.

Näheres in unserer Information Bewilligung von Veranstaltungen (PDF, 117 KB) auf der Donau.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Ansuchen gemäß § 11.08 Z 1 der Wasserstraßen-Verkehrsordnung mindestens sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der Behörde einlangen muss, weil im Bewilligungsverfahren anderen betroffenen Stellen eine angemessene Frist zur Stellungnahme einzuräumen ist.

Es wird empfohlen, den geplanten Ablauf der Veranstaltung noch vor Abfassung des Antrages mit der örtlich zuständigen Schifffahrtsaufsicht abzustimmen.

Bitte beachten Sie weiters, dass diese Bewilligung, die wegen der besonderen Sicherheitsbedürfnisse der Schifffahrt notwendig ist, eine Anmeldung Ihrer Veranstaltung bei den Behörden der öffentlichen Sicherheit nicht ersetzt. Wenden Sie sich also auch an die Bezirksverwaltungsbehörden des Uferbereichs.

Antragstellung

Druckformular zum Downloaden

Diese Formulare können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und versenden oder auf Ihren Computer herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und dann versenden.

Veranstaltungen auf Wasserstraßen – Antrag (Word, 80 KB)

Online-Formular

Dieses Formular können Sie ebenfalls am Computer ausfüllen und anschließend elektronisch versenden. Online-Formulare sind digital signierbar. Grundsätzlich ist für das Abschicken eines Online-Formulares eine digitale Signatur der antragstellenden Person erforderlich. Sie können aber auch den Antrag unsigniert auf Ihrem PC speichern und ausdrucken. Wir machen Sie jedoch darauf aufmerksam, dass der Antrag vor dem Versenden händisch unterschrieben werden muss.

Veranstaltungen auf Wasserstraßen – Antrag (→ formularservice.gv.at)

Europäisches Schutzgebiet

Von Strom-Kilometer 2108,8 bis Strom-Kilometer 2067,9 besteht ein europäisches Schutzgebiet entsprechend der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, aus diesem Grund sind für Sondertransporte von schwimmenden Anlagen und Schwimmkörpern neben der schifffahrtsrechtlichen Bewilligung eine Bewilligung der oberösterreichischen Landesregierung gemäß § 24 Absatz 3 Oö. NSchG 2001 erforderlich.