Keine Chance für Raser!

Extremes Rasen ist immer noch eine der Hauptursachen für tödliche Unfälle auf Österreichs Straßen.

Die im internationalen Vergleich immer noch sehr geringen Strafen für extreme Raser in Österreich, sowie die mit dieser Problematik zusammenhängenden und steigenden Zahlen an Verkehrstoten, machen es daher zum Gebot der Stunde, Gesetze und Maßnahmen entsprechend zu verschärfen. Damit wird nicht nur der Straßenverkehr sicherer gestaltet, es werden auch direkt Menschenleben gerettet.

Klimaschutz- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler schnürte nun gemeinsam und in Abstimmung mit den Bundesländern ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen auf den heimischen Straßen. Dieses sieht nicht nur höhere Geldstrafen, längere Führerscheinabnahmen und Rasen als Vormerkdelikt vor, sondern auch die Möglichkeit einer Auto-Beschlagnahmung bei besonders schwerwiegenden Fällen.

Ministerin Gewessler dazu: „Jede Verletzte, jeder Tote im Straßenverkehr ist einer zu viel. Niemand hat Verständnis, wenn Menschenleben fahrlässig gefährdet werden – wie durch extremes Rasen. Wenn sich Raser ein ums andere Mal in ihr Auto setzen, mit absurden Geschwindigkeiten – 100 km/h durchs Ortsgebiet – rasen, völlig fahrlässig andere Verkehrsteilnehmende, vielfach Kinder, gefährden, schau ich nicht länger zu. Gemeinsam mit den Bundesländern werde ich ein Paket mit härteren Strafen für extreme Raser auf den Weg bringen.“

Internationaler Vergleich und jüngste Entwicklungen als Anlass zum Handeln

Allein im ersten Halbjahr sind in Österreich bereits mehr als 50 Menschen durch überhöhte Geschwindigkeit im Straßenverkehr getötet worden. Diese Zunahme rief auch die Bundesländer auf den Plan, die mit einer entsprechenden Bitte der gesetzlichen Nachschärfung an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) herangetreten sind.

Und auch der internationale Vergleich fordert hier geradezu ein Umdenken ein. In kaum einem anderen europäischen Staat sind die Strafen für extremes Rasen derart gering wie in Österreich. Nach dem Vorbild der Schweiz soll daher nun Strafen und Maßnahmen angepasst werden.

„Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen und im Wiederholungsfall braucht es härtere Strafen. In enger Abstimmung mit den Ländern werden wir daher ein Paket schnüren, das neben höheren Geldstrafen und einem längeren Führerscheinentzug auch vorsieht, in besonders extremen Fällen den Rasern ihr Auto abzunehmen. Letzteres prüfen wir gerade, nach dem Vorbild der Schweiz. In einer Arbeitsgruppe mit den Bundesländern werden wir die Maßnahmen umsetzen. Härtere Strafen – bis zur Beschlagnahmung des Autos – werden uns helfen, die Gefahr einzudämmen und Leben zu retten“, so Gewessler.

Straßenverkehrsunfallstatistik

Gemäß der Straßenverkehrsunfallstatistik der Jahre 2017–2019 ist bei den tödlichen Unfällen die nicht angepasste Geschwindigkeit (kann bei Regen/ Nebel auch unter der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit liegen) eine der drei maßgebenden Hauptunfallursachen (von den Polizeiorganen vermutete Hauptunfallursache), gefolgt von Unachtsamkeit bzw. Ablenkung.

Auswertung Führerscheinregister

Im Jahr 2019 wurde in Österreich circa 7.200 Personen aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h im Freiland) als Hauptdelikt (keine Mischdelikte berücksichtigt) die Lenkberechtigung entzogen. Dies entspricht in etwa 1,2 Promille jener die aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung durch die Bundespolizei mittels Organstrafverfügung und Anzeige (5.947.985 Personen) geahndet wurden. Seit 2015 ist sowohl beim Entzug der Lenkerberechtigung als auch bei den geahndeten Geschwindigkeitsübertretungen (BMI) ein Anstieg zu verzeichnen. Der Anteil der Entzugsdelikte an den geahndeten Geschwindigkeitsübertretungen liegt über die Jahre 2015–2019 in etwa bei einem Promille relativ konstant.

Die neuen Maßnahmen im Detail

Folgende Detailvorschläge zu den Verschärfungen gegen Raserei von einzelnen Bundesländern beziehungsweise dem BMK liegen auf dem Tisch und sollen jetzt in enger Abstimmung in ein Paket gegossen werden:

  • Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro
  • Grenzwerte für Führerscheinabnahme senken um je 10 km/h inner- und außerorts auf 30 bzw. 40 km/h mit Entzugsdauer von 2 Wochen
  • Rasen als Vormerkdelikt für Tempoüberschreitungen von 10 km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug
  • Verdopplung der Mindestentzugsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet bzw. von mehr als 50 km/h im Freilandbereich von derzeit zwei Wochen auf wenigstens 4 Wochen, bei höheren Geschwindigkeiten ebenfalls Erhöhungen
  • Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen sollen innerhalb von 4 statt 2 Jahren betrachtet und Mindestentzugsdauer von 6 Wochen auf 2 Monate erhöht werden
  • Beschlagnahme (temporäres Einbehalten) des Fahrzeuges in besonders gefährlichen Fällen, zum Beispiel hohe Geschwindigkeitsüberschreitung unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtes gefährliches Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens, Rasen ohne Führerschein
  • Illegale Rennen als Straftatbestand nach Muster Deutschland (§ 315d „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“)