Stromkostenbremse beschlossen

Die Stromkostenbremse ist fertig und wurde bereits im Ministerrat beschlossen. Sie ist für circa 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und dämpft den Kostenanstieg massiv.

Die Maßnahme entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Rund 3 bis 4 Milliarden Euro, je nach Preisentwicklung stellt die Bundesregierung dafür in Summe bereit. Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024. Für den Verbrauch über 2.900 Kilowattstunden hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt. 

„Die hohen Strompreise sind für viele Menschen in unserem Land eine große Belastung. Deshalb haben wir uns als Regierung vorgenommen, schnell, unkompliziert und spürbar zu entlasten. Die Stromkostenbremse macht genau das: Sie fördert den Grundbedarf an Strom und sorgt dafür, dass Menschen, die darüber hinaus Unterstützung brauchen, diese auch erhalten. Zusätzlich stellt sie sicher, dass wir weiterhin sorgsam mit Energie umgehen“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

So funktioniert die Stromkostenbremse 

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2.900 Kilowattstunden als Grundbedarf gefördert, dies sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucher:innen, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2.900 Kilowattstunden jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben.

Schnell und unbürokratisch

Die Stromkostenbremse bietet ein Instrument, das schnell und unbürokratisch hilft. Gleichzeitig senkt sie die Teuerung. Personen mit hohem Einkommen verbrauchen in der Regel mehr Strom. Sie bezahlen für den Verbrauch, der über die 2.900 Kilowattstunden hinausgeht, den Marktpreis. Für Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, soll es in einem zweiten Schritt die Möglichkeit geben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Kontingent zu stellen.

Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren (GIS) befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten geben. Das sind für diese einkommensschwachen Haushalte bis zu 200 Euro weitere Entlastung – je nach Höhe des Verbrauchs – und betrifft rund 300.000 Personen.

Häufige Fragen

Für den Grundbedarf wurde errechnet, wieviel Strom ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich im Durchschnitt pro Jahr verbraucht. Dafür wurde ein Durchschnittsverbrauch von circa 3.700 Kilowattstunden angenommen. 80 Prozent davon sind 2.900 Kilowattstunden. Für diese Strommenge gibt es einen Zuschuss von bis zu 30 Cent mit dem Ziel, dass Kundinnen und Kunden pro Kilowattstunde nicht mehr als 10 Cent bezahlen. Dieser Wert entspricht annähernd dem Vorkrisen-Niveau. Wenn ein Haushalt Strom spart und weniger als 2.900 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, können damit also auch mehr als 80 Prozent des persönlichen Bedarfs zum günstigeren Preis gedeckt werden.

Die Obergrenze von 30 Cent soll verhindern, dass Stromanbieter die Preise einfach willkürlich anheben können, da die Differenz ohnehin aus dem Budget gefördert wird. Das ist nicht der Sinn der Sache. Die Stromkostenbremse soll die Menschen in Österreich direkt unterstützen, sich die Stromrechnung besser leisten zu können.

Kein Bundesland wird von diesem Modell bevorzugt oder benachteiligt. Im Gegenteil: Für den Grundbedarf kostet damit die Kilowattstunde auf der Stromrechnung für die meisten Menschen in Österreich gleich viel, egal in welchem Bundesland sie leben. Kundinnen und Kunden können sich schließlich nicht aussuchen, wie die Energieversorger in ihrer Region Strom erzeugen. Wo der Strom besonders günstig ist und z. B. nur bei 8 Cent pro Kilowattstunde liegt, muss auch nur dieser Preis bezahlt werden. Es entsteht also niemandem ein Nachteil. Sinn der Strompreisbremse ist nicht, möglichst viel Zuschuss auszuteilen. Sie sorgt dafür, dass eine bestimmte Strommenge für alle zu besser leistbaren Preisen garantiert werden kann – und setzt dafür Steuergeld so effizient wie möglich ein.

Beim Anbieterwechsel wird die aliquote Menge der bisher angefallenen Tageskontingente abgerechnet. Beim neuen Anbieter beginnt eine neue tagesgenaue Abrechnung. Eine Mitnahme von Guthaben ist nicht möglich. Dabei wird tagesgenau abgerechnet: Die 2.900 geförderten Kilowattstunden pro Jahr entsprechen 7,95 Kilowattstunden am Tag.