Grundlagen und Umsetzung

Bereits seit dem Jahr 1998 gibt es die Aktion zur Lokalen Agenda 21 in Österreich. Hier sind die wichtigsten Elemente vom Ursprung der Konferenz der Vereinten Nationen (UN) in Rio bis hin zur lokalen Umsetzung der Agenda 2030 zusammengefasst.

Lokale Agenda 21 als Dialogkultur

Kreative Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung finden in einem offenen Beteiligungsprozess zusammen und widmen sich der zentralen Frage, wie die Lebensqualität in ihrem Lebensraum erhalten und ausgebaut werden kann, ohne dabei auf Kosten der Natur, der gewachsenen wirtschaftlichen Strukturen oder unserer Gesellschaft handeln zu müssen. Oder wie gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Funktionen sich gegenseitig unterstützen können und welche Fehlentwicklungen es gibt, die uns den Zugang zu einer dauerhaften Lebensqualität versperren. Ergebnis dieser Dialogkultur in Städten, Gemeinden und Regionen sind gemeinsam entwickelte Visionen, Leitziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Ideen.

Lokale Agenda 21 in Österreich

Das Bundesministerium und die Bundesländer sehen die lokale oder regionale Ebene als zentralen Umsetzungsbereich für Nachhaltige Entwicklung und bestärken dieses Potenzial mit der „Gemeinsamen Erklärung zur Lokalen Agenda 21 in Österreich“. Die Lokale Agenda 21 und ihre Zielsetzungen flossen auch in die gemeinsame Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes und der Länder (ÖSTRAT) ein und tragen damit wesentlich zur Zukunftssicherung in ländlichen und städtischen Lebensräumen bei. Unterstützung bekommt die LA 21 auch durch das österreichische Programm zur Ländlichen Entwicklung.

Von Bund und Ländern wurden gemeinsame Qualitätskriterien erarbeitet und im Jahr 2019 an die Anforderungen der Agenda 2030 angepasst, diese Leitkriterien wurden bei der LandesumweltreferentInnenkonferenz (LURK) im Juni 2019 verabschiedet.

Stand der Umsetzung

1998 wurden die ersten LA 21-Prozesse gestartet, der Trend zur Lokalen Agenda 21 ist steigend, seither wurden rund 520 Prozesse durchgeführt, in 468 Gemeinden und 51 Regionen und Bezirken (Stand August 2019; Anmerkung: die Zahl der Prozesse lag vor der Gemeindezusammenlegung im Bundesland Steiermark im Jahr 2016 um 85 höher). Eine österreichweite Arbeitsgruppe der Bundesländer setzt sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Landwirtschat, Regionen und Tourismus für die Unterstützung und Beratung, den Austausch und Förderung ein.

Agenda 2030 und Lokale Agenda 21

Alle 193 Staaten der Vereinten Nationen (UN) verpflichteten sich 2015 zur Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG) der Agenda 2030 mit ihren 169 Unterzielen. Damit diese Wirkung zeigt, muss die nachhaltige Entwicklung auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene stattfinden. Auf lokaler Ebene kommt dabei Gemeinden und Städten eine wesentliche Rolle zu. Sie sind zugleich Orte und Impulsgeber für eine integrierte nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer und ökologischer Ebene.

Auf Ebene der Gemeinden gibt es mit dem Programm der Lokalen Agenda 21 ein ideales Instrument zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen auf lokaler Ebene.

Weltgipfel in Rio de Janeiro, 1992: Grundlage für eine Nachhaltige Entwicklung

Der Grundsatzbeschluss für eine Nachhaltige Entwicklung ist zurückzuführen auf den Erdgipfel der Vereinten Nationen im Jahr 1992 in Rio de Janeiro. Damals unterzeichneten über 180 Staaten der Erde – darunter auch Österreich – die Agenda 21, die den Weg für eine weltweite nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert vorsieht. Diese Ziele wurden bei den darauf folgenden UN-Konferenzen in Johannesburg 2002 und Rio+20 (2012) bestätigt und fanden Einzug in die Strategie der EU zur Nachhaltigen Entwicklung.

Die Europäische Kampagne zukunftsbeständiger Städte und Gemeinden und die damit verbundenen Aalborg Charta und Aalborg Commitments bilden ebenfalls wichtige Bezugspunkte. Eine akkordierte Österreich-Übersetzung der Aalborg Commitments (Selbstverpflichtung) unterstützt Agenda 21-Prozesse österreichischer Städte und Gemeinden.