Erneuerung Unterwerk St. Johann im Pongau Kundmachung und Parteiengehör
Kilometer 62,600.
Antrag auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung.
Die ÖBB-Infrastruktur AG hat mit Antrag vom 7. April 2022 bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie um Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Erneuerung Unterwerk St. Johann im Pongau“ angesucht
[gemäß § 31 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG)].