Was ist ein Luftfahrthindernis?

Als Luftfahrthindernisse bezeichnet man Bauten wie Gebäude, Antennen, Schornsteine, stationäre Baukräne, Mobilkräne und andere Baugeräte, welche durch ihre Lage und Ausdehnung ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen (§ 85 Luftfahrtgesetz) oder zu Störungen von Flugsicherungsanlagen (§ 94 Luftfahrtgesetz) führen können.
Dabei unterscheidet man Luftfahrthindernisse innerhalb und außerhalb von Sicherheitszonen.