Luftfahrthindernisse

Baukran
Baukran, Foto Stefanie Hinsmann

Als Luftfahrthindernisse bezeichnet man Bauten wie Gebäude, Antennen, Schornsteine, stationäre Baukräne, Mobilkräne und andere Baugeräte, welche durch ihre Lage und Ausdehnung ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen (§ 85 Luftfahrtgesetz) oder zu Störungen von Flugsicherungsanlagen (§ 94 Luftfahrtgesetz) führen können.

Dabei unterscheidet man Luftfahrthindernisse innerhalb und außerhalb von Sicherheitszonen.

Die Abteilung IV/L3 - Luftfahrt-Infrastruktur ist laut § 93 Luftfahrtgesetz (LFG), in ihrer Funktion als Oberste Zivilluftfahrtbehörde, für die Bearbeitung von Anträgen zur Überprüfung auf ein Luftfahrthindernis im Bereich der Sicherheitszonen der internationalen Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien-Schwechat zuständig.

Wann ist ein Objekt ein Luftfahrthindernis?

Objekte im Bereich einer Sicherheitszone gelten dann als Luftfahrthindernis, wenn die Begrenzungsfläche der Sicherheitszone durchragt wird. Objekte unterhalb der Begrenzungsfläche stellen kein Luftfahrthindernis dar.

Skizze einer Sicherheitszone
Skizze Querschnitt Sicherheitszone
Auszug aus dem Luftfahrtgesetz:
§ 85. (Absatz 1) Innerhalb von Sicherheitszonen (§ 86) sind Luftfahrthindernisse

1. (Ziffer 1) Bauten oberhalb der Erdoberfläche, Bäume, Sträucher, verspannte Seile und Drähte, Kräne, Antennen und dergleichen sowie aus der umgebenden Landschaft herausragende Bodenerhebungen (…)

Ein in der Z 1 (Ziffer 1) genanntes Objekt gilt als innerhalb der Sicherheitszone gelegen, wenn es die in der Sicherheitszonen-Verordnung (§ 87) bezeichneten Flächen durchragt.

Liegt das geplante Bauvorhaben im Bereich einer Sicherheitszone, so ist eine Abklärung der zulässigen Höhe durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erforderlich.

Die sechs internationalen Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien-Schwechat verfügen für eine Festlegung  (Flughafenbezugspunkt und die Flughafenbezugshöhe) Pläne der Sicherheitszonen.

Ist mein Bauvorhaben ein Luftfahrthindernis?

Tipps:

Kontaktieren Sie die zuständige Behörde zur Abklärung der zulässigen Höhe.