Sicherheitszonen

Hinweis

In Österreich wurden Sicherheitszonen für die fünf zivilen Verkehrsflughäfen Wien-Schwechat, Salzburg, Graz, Innsbruck und Klagenfurt, sowie für die militärischen Flugplätze Hörsching, Aigen im Ennstal, Langenlebarn, Zeltweg und Wr. Neustadt festgelegt.

Sämtliche Sicherheitszonenpläne der zivilen Flughäfen samt Verordnung sind auch im Österreichischen Nachrichtenblatt für Luftfahrer unter Kapitel 4: Bodenorganisation für alle auf der Website der Austrocontrol abrufbar. Da der Militärflughafen Linz ein Flughafen mit ziviler Mitbenützung ist, kann dessen Sicherheitszone auch abgerufen werden.

Sämtliche weiteren militärischen Sicherheitszonen-Verordnungen samt dazugehörigen Plänen wurden bei Erlassung kundgemacht und liegen bei den jeweiligen Gemeinden, welche sich im Bereich eine dieser Sicherheitszonen befinden, zur Einsichtnahme auf. Elektronisch sind diese nicht verfügbar.