Eichung von Binnenschiffen

Festlegung der Tragfähigkeit von Binnenschiffen

Mit der Schiffseichung wird die größte Tragfähigkeit und die Wasserverdrängung bei bestimmten Schwimmebenen festgestellt. Daher müssen Fahrzeuge auf Wasserstraßen geeicht sein.

Keine Eichung benötigen

  • im Ausland geeichte Fahrzeuge, sofern sie mit einem Eichschein nach dem Schiffseichübereinkommen 1966 versehen sind
  • Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen, sofern ihre Tragfähigkeit nicht mehr als 20 Tonnen beträgt
  • Fahrzeuge, die nicht der Güterbeförderung dienen, ausgenommen schwimmende Geräte
  • Fahrzeuge der Schifffahrtspolizei, des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung und des Bundesheeres
  • österreichische Seeschiffe

Informationen für die Schiffseichung (PDF, 48 KB)