Registrierung von Binnenschiffen

Welche Schiffe muss man ins Binnenschiffsregister eintragen lassen?

Die Registrierung legt in erster Linie die Rechtsverhältnisse am Schiff offen (Eigentum, Hypotheken). Oft wird der Registerort für die Zuordnung der Verkehrsrechte verwendet. Ein Schiff kann gleichzeitig nur in einem Register eingetragen sein.

Registerpflicht

Sie besteht für Binnenschiffe

  • für die Güterbeförderung bestimmte mit mindestens 20 Tonnen Tragfähigkeit,
  • andere mit mindestens 10 Kubikmeter Wasserverdrängung;
  • mit mindestens 100 PS Triebkraft;
  • Tankschiffe, Schlepper und Stoßboote (Schubboote).

Es können nur folgende Binnenschiffe eingetragen werden:

  • für die Güterbeförderung bestimmte mit wenigstens 10 Tonnen Tragfähigkeit
  • andere mit mindestens 5 Kubikmeter Wasserverdrängung
  • mit mindestens 50 PS Triebkraft
  • Tankschiffe, Schlepper und Stoßboote (Schubboote)

Behörde

Wie andere öffentliche Bücher des Privatrechts werden die Schiffsregister von der für zivilrechtliche Angelegenheiten zuständigen Justizverwaltung geführt:

Bezirksgericht Innere Stadt Wien als Binnen- und Seeschiffsregister
Marxergasse 1a, 1030 Wien
Telefon: +431 51 528

Rechtsgrundlage: Schiffsregisterordnung

Diese Information begründet keine anderen Rechte und Pflichten als die sich aus rechtmäßig erlassenen und veröffentlichten Rechtstexten ergebenden.