Alpenkonvention

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Das Bundesministerium ist in der Arbeitsgruppe Verkehr der Alpenkonvention und nach Bedarf auch in Unterarbeitsgruppen dazu vertreten. Die Aktivitäten dieser Gremien tragen dazu bei, das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention in die Praxis umzusetzen.

Rahmenkonvention, Protokolle und Deklarationen

Die Alpenkonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Slowenien und der Europäischen Union, der 1991 unterzeichnet wurde. Vertragsziel ist der Schutz der Alpen und die nachhaltige Entwicklung unter Berücksichtigung der Schutz- und Nutzungsinteressen.

Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere in der Alpenkonvention "unter Beachtung des Vorsorge-, Verursacher- und Kooperationsprinzips" zu einer ganzheitlichen Politik der Erhaltung und dem Schutz der Alpen unter umsichtiger und nachhaltiger Nutzung der Ressourcen. Weiter haben sie darin vereinbart, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Alpenraum zu verstärken sowie räumlich und fachlich zu erweitern.

Zur Präzisierung der Rahmenkonvention wurden 10 Protokolle (zB: Verkehr, Tourismus, Energie, Bergwald, Bodenschutz, Raumplanung und nachhaltige Entwicklung) sowie 2 Ministerdeklarationen (Bevölkerung und Kultur, Klimawandel) erarbeitet. Zu deren Umsetzung sind die Beteiligung der Gebietskörperschaften (Länder, Kantone, Provinzen et cetera), die internationale Zusammenarbeit, Forschung und Beobachtung sowie Bildung und Information vorgesehen. Ein Überblick zu den Inhalten der Rahmenkonvention, der Protokolle und Deklarationen findet sich auf der Website der Alpenkonvention.

Das Verkehrsprotokoll verpflichtet die Vertragsparteien der Alpenkonvention im Alpenraum nachhaltige Mobilität sicherzustellen, die für Menschen, Tiere und Pflanzen verträglich ist. Dabei müssen insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

  • Neubauten und wesentliche Änderungen von Verkehrsinfrastrukturen sollen zwischen den Ländern abgestimmt werden
  • umweltverträgliche Verkehrsmittel werden begünstigt
  • die Kosten neuer Bauten für die Verkehrsinfrastruktur müssen von den Verursachern/innen getragen werden auf den Bau neuer alpenquerender Strassen soll verzichtet werden (Artikel 11 des Verkehrsprotokolls).

Der Bau neuer inneralpiner Strassen ist weiterhin möglich, sofern die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv ausfällt und die Transportbedürfnisse nicht durch eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur oder durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen erfüllt werden können. Der volle Text des Verkehrsprotokolls kann auf einem PDF auf der Website der Alpenkonvention nachgelesen werden.

Mit Ausnahme der Schweiz und Monaco haben sämtliche Signatarstaaten und auch die Europäische Union selbst das Verkehrsprotokoll ratifiziert und bereits beim Depositar (Österreich) hinterlegt.

Gremien der Alpenkonvention

Für die Organisation der Umsetzung der Alpenkonvention und unsere alltägliche Arbeit am wichtigsten sind

  • die Alpenkonferenz,
  • das Ständige Sekretariat und
  • die Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Verkehrsprotokolls.

Die Alpenkonferenz tagt in der Regel alle 2 Jahre und erteilt den Arbeitsgruppen Mandate im Sinn von Arbeitsaufträgen. Die letzte Alpenkonferenz fand in Grassau in Bayern im Oktober 2016 statt. Vertreten sind in der Alpenkonferenz die Umweltministerinnen und Umweltminister der Alpenstaaten, sowie·eine Repräsentantin oder ein Repräsentant der Europäischen Union; als Beobachter sind unter anderem auch Teilorganisationen der Vereinten Nationen und Umweltorganisationen zugelassen.

Das Ständige Sekretariat in Innsbruck mit einer Außenstelle in Bozen unterstützt die Arbeit aller Organe der Alpenkonvention. Dazu gehört auch die fachliche, logistische und administrative Unterstützung der Vertragsparteien bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle.

Ein großer Teil der fachlichen Arbeit wird in Arbeitsgruppen durchgeführt. Das Bundesministerium ist derzeit in der Arbeitsgruppe Verkehr vertreten. Das aktuelle Arbeitsprogramm (Mandat) der Arbeitsgruppe (bis zum Jahr 2018) kann von http://www.alpconv.org/de/organization/groups/WGTransport/Documents/transport_de.pdf heruntergeladen werden.

Aktivitäten der Verkehrsgruppe

Aktuelle und in den letzten Jahren abgeschlossene Aktivitäten der Verkehrsarbeitsgruppe und ihrer Untergruppen betreffen:

  • die Beschreibung der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur und der Verkehrsleistungen in den Alpen nach Artikel 15 des Verkehrsprotokolls,
  • eine Zusammenstellung umweltverträglicher Lösungen für den Verkehr in Städten und ihren Umlandregionen und Empfehlungen dazu Umweltqualität des Personen- und Güterverkehrs im Alpenraum
  • eine Analyse der Erreichbarkeit alpiner Ferienregionen mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Studien zur umweltfreundlichen Mobilität im Tourismus und Vorbereitung des Projekts „AlpInfoNet“ im Alpenraumprogramm zur Europäischen Transnationalen Zusammenarbeit (ETZ),
  • eine Studie zum öffentlichen Verkehr in entlegenen alpinen Regionen (öffentlicher Verkehr als Daseinsvorsorge)
  • eine Analyse von Mautsystemen in den Alpenstaaten im Hinblick auf die Umsetzung des Artikels 14 des Verkehrsprotokolls,
  • nachhaltige Lösungen für Logistik und städtischen Lieferverkehr im Alpenraum

(Einige Berichte sind von der Website der Alpenkonvention herunterladbar.)

Im Juli 2016 hat die deutsche Delegation einen umfassenden Bericht zur Kombinierten Güterverkehr in den Alpen mit anschaulichen Beschreibungen der verfügbaren Techniken abgeschlossen. Dieser Bericht steht leider noch nicht zum Herunterladen zur Verfügung.

Güterverkehrslogistik bleibt weiterhin ein Thema der Verkehrsgruppe, im November 2016 wurden die Arbeiten an einem Bericht zu Innovationen im Schienengüterverkehr (unter anderem Automatisierung im Verschub, automatische Kupplungen, innovative Fahrzeuge auch für den Wagenladungsverkehr..) begonnen.

Ziele und Entwicklungen

Die im Verkehrsprotokoll enthaltenen Zielsetzungen und Vorschläge für eine verbesserte Effektivität und Effizienz bestehender Verkehrssysteme leisten einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, sowie zur umweltschonenden Abwicklung des Verkehrs und letztendlich zur Verbesserung der Lebensqualität im Alpenraum.

Eine leider weit verbreitete Fehlinterpretation ist, die Alpenkonvention und ihre Protokolle und Deklarationen wären lediglich Schutzinstrumente für die Alpen (negativ gesehen Verhinderungsinstrumente). Das ist nicht so, gerade die Arbeit der Verkehrsgruppe, aber auch Aktivitäten anderer Arbeitsgruppen sind auf innovative nachhaltige Lösungen ausgerichtet, die auch zu einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den Alpen beitragen.

Die Ratifikation des Verkehrsprotokolls durch die Europäische Gemeinschaft im Jahr 2013 war ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsstrategie. Auch eine Ratifikation durch die Schweiz wäre von österreichischer Seite ausdrücklich zu begrüßen.

Kontakt:

Mag. Wolfgang Grubert, E-Mail: wolfgang.grubert@bmk.gv.at
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 - 0
Website: https://www.alpconv.org/de/startseite/organisation/partner