FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Elektrombilität

Weitere Aspekte rund um die Alternative zum Verbrennungsmotor und zur Mobilitätswende finden Sie im Faktencheck Elektromobilität.

Diese Frage kann eindeutig mit „ja“ beantwortet werden.

In einer 2021 veröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes wurden Treibhausgas-Emissionen, Luftschadstoffemissionen und der Energiebedarf von Benzin-, Diesel-, Hybrid- Plug-In Hybrid und rein elektrischen Fahrzeugen verglichen. Dabei wurden die Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge, also von der Produktion über den Betrieb bis zur Entsorgung, betrachtet.

In beiden betrachteten Varianten, mit Ökostrom als auch mit dem durchschnittlichen österreichischen Strommix, liegen reine Elektrofahrzeuge klar vorne. Besonders deutlich fiel der Vorteil aus, wenn der Strom aus erneuerbaren Energieträgern – wie Wind, Sonne, Bioenergie oder Wasserkraft – stammt.

Studie „Die Ökobilanz von Personenkraftwagen“

Ja, vor allem da der Umstieg ja nicht von einem auf den anderen Tag passieren wird.

Hier eine einfache Modellrechnung: Der Durchschnittsverbrauch eines rein elektrischen Fahrzeugs pro 100 Kilometer ist großzügig betrachtet rund 20 kWh. Ausgehend von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern entspricht eine 100 % Umstellung des PKW-Fahrzeugbestands (auf bis dahin circa 5 Millionen E-PKW) einem zusätzlichen Strombedarf von 10 TWh.

Auf Basis des derzeitigen Jahresenergiebedarfs von 70 (+10) TWh entspricht das einem zusätzlichen Energiebedarf von rund 14 %. Diese Umstellung ist jedoch über einen längeren Zeitraum bis zum Jahr 2040 zu betrachten, da der gesamte PKW-Fahrzeugbestand trotz hoher E-Neuzulassungsraten erst sukzessive über viele Jahre erneuert wird.

Einhergehend mit weiteren Trends in der Mobilität wie Sharing oder Automatisierung ist daher der Umstieg in jedem Fall zu bewältigen.

Schon heute sind E-Fahrzeuge trotz höherer Anschaffungskosten über den Lebenszyklus hinweg teilweise günstiger als konventionelle PKW. Viele Expertinnen und Experten gehen innerhalb der nächsten Jahre von einer Kostengleichheit aus. Dem Bundesministerium ist es wichtig, sowohl im Bereich der Forschungsförderung, als auch aktuell beim Markthochlauf sicherzustellen, dass Österreich bei diesen Entwicklungen ganz vorne mitspielt.

Um die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effizient einzusetzen werden im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive PKW nur bis zu einem Maximalpreis gefördert. Nähere Informationen dazu finden Sie unter → umweltfoerderung.at.

Durch den rasanten Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur wächst die Anzahl unterschiedlicher Anbieter und Angebote. So kann mit dem für Sie passenden Angebot auch das öffentliche Laden attraktiv sein.
Eines ist aber klar. Je schneller geladen werden soll, desto mehr wird die geladene Energie kosten. Das ergibt sich daraus, dass der Netzanschluss für hohe Ladeleistungen gerüstet sein muss und auch die Ladestation selbst leistungsfähigere Komponenten wie etwa Gleichrichter benötigt.

Öffentliche Ladeinfrastruktur wirtschaftlich zu betreiben, ist immer noch sehr schwierig. Je weiter man sich von der Heimladeoption entfernt, desto höher wird der eingestellte Preis des Ladestationsbetreibers sein, um diese Kosten zu decken. Trotzdem wächst der Markt, nicht nur hinsichtlich der Ladestationen, sondern auch in Bezug auf die Anzahl der Unternehmen, die Ladeservices anbieten. Dementsprechend gibt es viele verschiedene Tarife und sobald ein Anbieter zu hohe Preise verlangt, dürfte er mit seinem Angebot weniger erfolgreich sein.

Für Private und Betriebe: Elektrofahrzeuge sind generell von der Normverbrauchsabgabe sowie von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Für Betriebe: Weitere Steuererleichterungen gibt es für Betriebe und deren MitarbeiterInnen für Elektrofahrzeuge. Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe können den Vorsteuerabzug auch für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen geltend machen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Dienstfahrzeug auch privat nutzen, entfällt im Falle eines Elektrofahrzeugs der Sachbezug.

Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung von Elektromobilität gerade in den Städten wird sein, Lademöglichkeiten in Garagen und Abstellanlagen (zum Beispiel öffentliche Parkgaragen, Abstellplätze in Wohnbauten etc.) zu schaffen. Dazu wird derzeit daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für eine einfachere Errichtung dieser Ladeinfrastruktur zu schaffen. Außerdem wird auch der weitere Ausbau der Schnellladeinfrastruktur eine wichtige Rolle spielen, um Elektrofahrzeuge, ähnlich dem heutigen Tankstellenkonzept, an zahlreichen Punkten in der Stadt unter Verwendung hoher Ladeleistungen in kurzer Zeit aufladen zu können.

Die im Jahr 2021 beschlossene Novelle des Wohnungseigentumsgesetz bringt Erleichterungen beim Einbau von E-Ladestationen, PV-Anlagen oder Wärmedämmung durch einfachere Beschlussfassung von Wohnungseigentümern. Mehr dazu lesen Sie in der → BMK-Infothek.

Hinweis

Fahrzeuge werden oft global gehandelt und somit nach der Produktion auch multimodal befördert. Dass die als Ladung beförderten Fahrzeuge gefährliche Güter sind und von speziellen Regelungen betroffen sind, wird im Zusammenspiel von nationalem und internationalem Gefahrgutrecht festgelegt und laufend weiterentwickelt. Je nach konkretem Gefahrgut, der beförderten Menge, den Beteiligten sowie der Beförderungsart können sich unterschiedliche Bedingungen für die Beförderung ergeben.

Als Ladung beförderte (verunfallte) Fahrzeuge mit alternativem Antrieb auf dem Verkehrsträger Straße