Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) und Connecting Europe Fazilität (CEF)

Ende 2013 wurden Verordnungen zu den Leitlinien für die Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V Leitlinien) und die Verordnung „Connecting Europe Facility (CEF)“ erlassen, die Regelungen für die europäische Finanzierung der Transeuropäischen Netze darstellt. Beide Verordnungen dienen der Errichtung von binnenmarktgerechten Verkehrsinfrastrukturen in der Europäischen Union (EU).

Die TEN-V Leitlinien legen in den Anhängen das Gesamt- und das Kernnetz sowie die Kernnetzknoten fest, die Kernnetzkorridore werden in der „Connecting Europe Facility“ definiert.

TEN-V Leitlinien:

Kerninhalte der Verordnung zu den TEN- V Leitlinien sind:

  • Das Verkehrsnetz ist in zwei Ebenen definiert:
    1. ein Gesamtnetz (geplante Umsetzung bis 31. Dezember 2050), welches im Wesentlichen mit den Mitgliedsstaaten (MS) abgestimmt wurde, sowie
    2. ein von der Kommission entworfenes hochrangiges Kernnetz (geplante Umsetzung 31. Dezember 2030).
  • Das Kernnetz soll vorrangig umgesetzt werden (Realisierung bis 2030), Europäische Förderungen für den Infrastrukturausbau konzentrieren sich auf das Kernnetz.
  • Für das Gesamtnetz und das Kernnetz werden Anforderungen an die Infrastruktur definiert.
  • Für die Umsetzung des Kernnetzes werden Kernnetz - Korridore festgelegt. Für diese wird eine Koordinationsstruktur mit europäischen Koordinatoren, Korridorforen und Arbeitsgruppen aufgebaut.

Kofinanzierung seitens der EU: Connecting Europe Fazilität (CEF)

Die Finanzierungsbeträge für TEN-Verkehrsprojekte sind nicht in den TEN-V Leitlinien sondern in der „Connecting Europe Fazilität (CEF)“ festgelegt.

Die für die Transeuropäischen Verkehrsnetze in der Periode 2014-2020 nun zur Verfügung stehenden EUFinanzmittel betragen (zu Preisen 2011) 13,174 Milliarden Euro (plus 10 Milliarden Euro aus den Strukturfonds für Kohäsionsländer, auf den Österreich aber nicht zugreifen kann). Das ist zwar weniger als ursprünglich von der Kommission gefordert (21,7 Milliarden Euro), doch mehr als in der letzten Periode zur Verfügung stand (rund 8 Mrd. Euro).

Als EU Kofinanzierungsbeitrag für die TEN-V ist im Rahmen von CEF bis zu 40% (bisher bis zu 30%) vorgesehen. Dieser Maximalsatz findet für grenzüberschreitende Schienen- und Binnenwasserstraßenprojekte sowie zur Beseitigung von Engstellen bei der Binnenwasserstraße Anwendung.

Die EU-Finanzmittel müssen im Rahmen von Ausschreibungen beantragt werden. Eingereichte Projekte werden einer Evaluierung unterzogen wobei die Europäische Kommission (EK) hierzu auch externe Gutachter hinzuzieht. Nur Projekte die positiv evaluiert werden, können Zuschüsse erhalten.

Betroffenheit Österreichs

Der Vorschlag ist hinsichtlich der Definition der Netze und insbesondere des Kernnetzes für Österreich günstig.
Die wesentlichen Verkehrsachsen Österreichs:

  • Donau
  • Brenner
  • Baltisch-Adriatische Achse sind Teil des Kernnetzes und auch Teile von insgesamt vier Kernnetzkorridoren

Es konnte erreicht werden, dass in die neue Revision der TEN-V-Leitlinien auch die Südbahnstrecke inklusive Semmering-Basistunnel und Koralmbahn als Teil des Baltisch - Adriatischen Korridors aufgenommen wurde.
Langfristig, spätestens im Rahmen der nächsten Revision, wäre aber zusätzlich eine verbesserte Anbindung in Richtung der Westbalkanstaaten anzustreben. Für Österreich könnte dies eine Aufnahme von Tauern- bzw. Pyhrnachse in das Kernnetz bedeuten.
Für Binnenländer wie Österreich ist eine hochwertige Verkehrsinfrastruktur auch in den Nachbarstaaten von großer Bedeutung.

Die TEN-V Leitlinien sollten dazu beitragen, dass der hochwertige Infrastrukturausbau, der von Österreich für seine Achsen vorgesehen ist, auch in den Nachbarländern die notwendige Fortsetzung findet. Sinnvolle Koordinationsstrukturen und ein gewisses Maß an Verbindlichkeit sind wesentlich für die effiziente und effektive Umsetzung der TEN-V. Dazu sollte die Verordnung beitragen.

Weitere Schritte und Umsetzung

Beide Verordnungen (TEN-V Leitlinien und CEF) traten mit 1.1.2014 in Kraft. Die Kommission hat für die einzelnen Kernnetz-Korridore Studien beauftragt, um im Laufe des Jahres 2014 die Strukturen für die Verwaltung der Kernnetzkorridore aufzubauen und Korridorentwicklungspläne festzulegen.

Für die Ausschüttung von EU-Zuschüssen aus der CEF werden von der Kommission entsprechende Ausschreibungen vorbereitet werden.

Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich unter "Zusammenfassung TEN-V und CEF" beziehungsweise haben Sie hier auch die Möglichkeit die gesamte Verordnung herunterzuladen.