Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017–2019

Im vorliegenden Bericht zur Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes werden Detailanalysen zu den unterschiedlichen Teilbereichen zusammengeführt.

Titelblatt "Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017 - 2019"

Es wurde bei dieser Evaluierung gemäß den Vorgaben des Umweltförderungsgesetzes (UFG) folgende Bereiche untersucht, und deren ökologische, ökonomische und organisatorische Aspekte beleuchtet:

  • Umweltförderung im Inland (unter Berücksichtigung der EU-Kofinanzierung) einschließlich Sanierungsoffensive und Regionale Beratungsprogramme
  • Internationale Klimafinanzierung
  • Altlastensanierung und -sicherung

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 1. Jänner 2017 bis zum 31. Dezember 2019, jener der in den Vergleichen angeführten Vorperiode vom 1. Jänner 2014 bis zum 31. Dezember 2016. Abweichungen in bestimmten Bereichen sind in den jeweiligen Kapiteln erklärt und begründet.

Umfang, Art und Tiefe der Analyse waren durch die bisherigen Evaluierungsberichte – diese werden seit 1993 erstellt – und insbesondere durch den Bericht für den Zeitraum 2014 bis 2016 vorgegeben. Allfällig erforderliche Anpassungen und Aktualisierungen der Berichtsstruktur bzw. des Berichtsumfanges wurden mit den zuständigen Fachabteilungen des BMK für diese Förderungsbereiche abgestimmt. Für die Durchführung der Untersuchungen wurden – soweit nicht anders angegeben – die Datensätze der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) als Abwicklungsstelle nach dem UFG herangezogen. Es wurden auch allfällige Kofinanzierungen durch die Bundesländer – so Daten darüber verfügbar – sowie der Europäischen Union berücksichtigt.