Teilnahmebedingungen Staatspreis Technologie 2024

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen sowie alle Firmen und Organisationen mit FTI-Bezug und Standort in Österreich: Unternehmen der Privatwirtschaft, öffentlich-rechtliche Körperschaften, öffentliche Unternehmen, universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Infrastrukturbetreiber, Dienstleister:innen, Teilnehmer-Gemeinschaften, Schulen und Ausbildungsstätten, Interessensvertretungen und zivilgesellschaftlichen Initiative, die für die eingereichten Vorhaben verantwortlich sind.

  • Die Entwicklung bzw. der Einsatz der eingereichten Vorhaben müssen schwerpunktmäßig in den letzten vier Jahren in Österreich erfolgt sein.
  • Die Teilnahme am Staatspreis Technologie darf nicht anonym erfolgen. Die Einreichenden müssen namentlich angeführt werden. Überdies muss ein Antrag alle Mitverantwortlichen anführen, die sich am geistigen Inhalt wesentlich beteiligt haben. Für das Einverständnis zur Offenlegung dieser Beteiligten und für das Einhalten der Einreichbedingungen sind die Einreicherinnen und Einreicher verantwortlich.
  • Bei Einreichungen, die im Inhalt und in der Aussage von den wichtigen internationalen Bestimmungen oder der nationalen Gesetzgebung abweichen, muss im Antrag darauf hingewiesen werden.
  • Vorhaben, die bereits nationale Preise gewonnen haben, müssen dies im Antrag offenlegen.
  • Vorhaben, die sich bereits bei einem Staatspreis beteiligt haben, dürfen in identer Form nicht erneut einreichen.
  • Die Anträge haben in einer der drei Kategorien des Staatspreises Technologie einzureichen, wobei sich der Veranstalter das Recht vorbehält, Projekte ohne Zustimmung, aber nach vorheriger Information des Einreichers einer anderen Kategorie zuzuordnen.
  • Die Jury wird Einreichungen ausschließen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen. Einreichende haben keinen Rechtsanspruch auf Auszeichnung.

Die Einreichung von Projekten und/oder Maßnahmen ist ausschließlich elektronisch (per eCall) unter → ecall.ffg.at möglich. Ein grundlegendes und detailliertes Tutorial zum eCall finden Sie unter → ecall.ffg.at/Cockpit/Help.aspx.

Das eCall-Einreichprozedere ist für den Staatspreis vereinfacht gestaltet: Die Registrierung im eCall-System und die damit einhergehende Stammdatenerfassung ist grundsätzlich von jeder antragstellenden Firma bzw. Organisation vorzunehmen. Im elektronischen Antrag sind die spezifischen Projektdaten (Themenfeld, Kurztitel, Kurzfassung, Projektleiterin oder Projektleiter etc.) sowie die Beschreibung des Projekts bzw. der Maßnahme bekannt zu geben.

Allfällige weitere Unterlagen (ausschließlich im PDF-Format), aus denen die Jury ihre Beurteilung ableiten kann, können per zusätzlichem Upload dem elektronischen Antrag beigelegt werden.

Leitfaden „Staatspreis Technologie 2024“ (PDF, 538 KB)

Achtung

Die Einreichfrist endet am Mittwoch, den 17. Jänner 2024 um 12:00 Uhr (→ ecall.ffg.at).