Krisenvorsorgemanagement Bereich Energie
Eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist die konstante und stetige Versorgung der Menschen mit den derzeitigen Energieträgern und die gleichzeitige Berücksichtigung umweltschonender Aspekte. Immer wieder treten Ereignisse ein, die die kontinuierliche Versorgung gefährden könnten und die mit möglichst effizienten Maßnahmen bewältigt werden müssen.
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein werden laufend Handlungsabläufe durch Übungen trainiert und eine Bestandsaufnahme und Bewältigung möglicher Krisen in einer eigenen Publikation Krisenvorsorgemanagement veröffentlicht.
Energielenkungsgesetz (EnLG) 2012
Das Energielenkungsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 41/2013 (→ RIS), als rechtliche Grundlage für die Erlassung von Lenkungsmaßnahmen dienend, trifft in Österreich Vorsorge für Krisenfälle in den Bereichen feste und flüssige Energieträger, Elektrizität sowie Erdgas. Anwendung findet ebenjenes Gesetz bei einer länger andauernden, nicht mehr als geringfügig zu bezeichnenden Störung der Energieversorgung. Darüber hinaus greift das Gesetz, wenn Beschlüssen von internationalen Organisationen zur Setzung von Notstandmaßnahmen Folge zu leisten ist.
Lenkungsmaßnahmen sind durch Verordnungen der Bundesministerin für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorzusehen. Im Fall einer bereits eingetretenen Störung der Energieversorgung ist eine Verlängerung bis zu sechs Monaten mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates möglich. Nach Wegfall der sie begründeten Umstände sind die Verordnungen unverzüglich aufzuheben.
Energielenkungsbeirat
Der Energielenkungsbeirat tritt zur Beratung der Bundesministerin zusammen. Es wird dabei auch geprüft, ob Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Lenkungsmaßnahmen vorliegen. Insbesondere vor Erlassung von Verordnungen wird der Beirat durch die Bundesministerin einberufen und konsultiert. Sollte Gefahr im Verzug sein, so entfällt die Anhörung des Beirates, der jedoch nachträglich zumindest informiert werden muss. Die Mitglieder des Beirates setzen sich zusammen aus drei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministeriums für Klimaschutz, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bundeskanzleramts sowie des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaft, des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Wirtschaftskammer Österreich, der Landwirtschaftskammer Österreich, der Bundesarbeitskammer, des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Industriellenvereinigung, je einer Vertreterin oder einem Vertreter der E-Control, der Bundesländer, der Mineralölindustrie, des Energiehandels sowie der Gas- und Wärmeversorgung, von Österreichs E-Wirtschaft und der im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien.
Risikovorsorgeplan Elektrizität der Republik Österreich
Um bestmöglich auf Störungen der Elektrizitätsversorgung vorbereitet zu sein und um im Notfall schnell reagieren zu können, sind solide Entscheidungsgrundlagen essentiell. Eine solche bildet neben den gesetzlichen Vorgaben des Energielenkungsgesetzes der Risikovorsorgeplan Elektrizität, der in Entsprechung der Verordnung (EU) 2019/941 ("Strom SoS Verordnung") von der Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung in Kooperation mit E-Control und dem Regelzonenführer Austrian Power Grid AG erstellt wird. Er bildet die Aufgaben und Zuständigkeiten der Marktteilnehmer:innen und Behörden und deren nationale und internationale Zusammenarbeit im Krisenfall ab. Der Risikovorsorgeplan wurde wie unionsrechtlich vorgesehen der Europäischen Kommission übermittelt.
Präventionsplan Gas der Republik Österreich
Um Problemen bei der Gasversorgung bestmöglich vorzubeugen, sind die EU-Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2017/1938 (→ EUR-Lex) dazu verpflichtet, regelmäßig Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu beseitigen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der regionalen und nationalen Risikobewertung und die diesbezüglichen Präventionsmaßnahmen sind im Präventionsplan Gas transparent angeführt. Darüber hinaus enthält er Beschreibungen der Gasinfrastruktur, gaswirtschaftliche Kennzahlen und Verpflichtungen von Akteuren am Gasmarkt.
- Präventionsplan Gas der Republik Österreich (PDF, 1 MB)
- Gas Preventive Action Plan of the Republic of Austria (PDF, 1 MB)
- Annex 1: Common Risk Assessment – Eastern Gas Supply Risk Group – Ukraine (PDF, 1 MB)
- Annex 2: Common Risk Assessment – Eastern Gas Supply Risk Group – Baltic Sea (PDF, 3 MB)
- Annex 3: Common Risk Assessment – North African Risk Group – Algeria (PDF, 1 MB)
- Annex 4: Common Risk Assessment – North African Risk Group – Libya (PDF, 709 KB)
- Annex 5: Common Risk Assessment – South-East Risk Group – Southern Corridor – Caspia (PDF, 1 MB)
Notfallplan Gas der Republik Österreich
Um bestmöglich auf Störungen der Gasversorgung vorbereitet zu sein und um im Notfall schnell reagieren zu können, sind solide Entscheidungsgrundlagen essentiell. Eine solche bildet neben den gesetzlichen Vorgaben des Energielenkungsgesetzes der Gas-Notfallplan, der in Entsprechung der Verordnung (EU) 2017/1938 („Gas SoS Verordnung“) von der Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung in Kooperation mit E-Control und dem Markt- und Verteilergebietsmanager erstellt wird. Er bildet die Aufgaben und Zuständigkeiten der Marktteilnehmer und Behörden und deren nationale und internationale Zusammenarbeit im Krisenfall ab. Aufgrund der aktuellen Energiekrise wurde der Gas-Notfallplan aktualisiert und am 31. Oktober 2022 der Europäischen Kommission übermittelt.
Notfallplan für die sichere Versorgung der Republik Österreich mit Erdöl und Erdölerzeugnissen
Um bestmöglich auf Störungen der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen vorbereitet zu sein und um im Notfall schnell reagieren zu können, sind solide Entscheidungsgrundlagen essentiell. Eine solche bildet neben den gesetzlichen Vorgaben des Energielenkungsgesetzes der Öl-Notfallplan, der in Entsprechung der EU-Richtlinie 2009/119 von der Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung erstellt wird. Er bildet die Aufgaben und Zuständigkeiten der Marktteilnehmer, der Zentralen Bevorratungsstelle der Republik und der Behörden und deren nationale und internationale Zusammenarbeit im Krisenfall ab. Aufgrund der aktuellen Energiekrise wurde der Öl-Notfallplan aktualisiert und im Oktober 2022 der Europäischen Kommission übermittelt.
Krisenübungen
Die Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung nimmt regelmäßig an Energielenkungsübungen für den Strom-, Gas- und Ölsektor teil, um praxisbezogen für den Ernstfall zu üben. Dies umfasst Krisenübungen auf nationaler Ebene, auf Ebene der Europäischen Union sowie Krisenübungen im internationalen Bereich im Rahmen der Internationale Energieagentur (IEA). Ziel dieser Übungen ist die Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation mit allen relevanten Ministerien und Akteur:innen im Falle einer multithematischen Krise, die Erkenntnis, wo noch an der Resilienz gearbeitet werden kann und die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit auf technischer, räumlicher und personeller Ebene.