Wie kann man in Österreich automatisierte Fahrzeuge testen?

Bereits heute gehört eine Vielzahl an Fahrassistenzsystemen zur Serienausstattung von kommerziell verfügbaren Fahrzeugen. Während einige von ihnen optional erhältlich sind, sind andere verpflichtend vorgeschrieben. Totwinkelassistent, Notbremsassistent oder Müdigkeitswarner sind nur einige der verfügbaren Fahrassistenzsysteme, welche die Verkehrssicherheit verbessern. Sie stellen eine der Vorstufen zum hoch- bzw. vollautomatisierten Fahren dar.

Bis Fahrzeuge mit einem hohen Grad an Automatisierung für den Straßenverkehr zugelassen werden können, sind umfangreiche Testvorhaben erforderlich. Eine große Anzahl dieser Tests kann bereits heute durch Simulationen ersetzt werden. Dennoch stellt Testen unter realen Bedingungen einen unverzichtbaren Schritt zur Entwicklung dar. Damit Tests sicher und unter Einhaltung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden stattfinden können, erfordert es einen transparenten Rechtrahmen der den Umgang mit dem Testen regelt. 

Seit Inkrafttreten der Verordnung zum automatisierten Fahren (AutomatFahrV, → RIS) in 2016 können unter gewissen Bedingungen Testfahrten mit hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen durch Fahrzeughersteller, Forschungseinrichtungen, Entwicklern von Systemen, Verkehrsunternehmen und Betreibern von Verkehrsunternehmen, sowie dem Ministerium für Landesverteidigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchgeführt werden. 

Die AutomatFahrV definiert hierbei die Rahmenbedingungen, unter welchen eine Bescheinigung durch das Bundesministerium für das Testen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ausgestellt werden kann und welche Rechte und Pflichten damit einhergehen. Sie ermöglicht dabei kein allgemeines Testen, sondern adressiert bestimmte Anwendungsfälle mit großem Potenzial, in deren Rahmen Tests durchgeführt werden können. Diese umfassen folgende Anwendungsbereiche: 

  • Automatisierter Kleinbus
  • Autobahnpilot mit automatischem Spurwechsel
  • Selbstfahrendes Heeresfahrzeug
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Personenbeförderung (seit 2022)
  • Automatisiertes Fahrzeug zur Güterbeförderung (seit 2022)
  • Autobahnpilot mit automatisierten Auf- und Abfahrten (seit 2022)
  • Automatisiertes Parkservice (seit 2022)
  • Automatisierte Arbeitsmaschine (seit 2022)

Weitere Anwendungsfälle könnten nach Bedarf und bei Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit mittels Novellierung in der Verordnung ergänzt werden.

Bei allen Testfahrten hat die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden oberste Priorität. Neben den gesetzlichen Anforderungen an die Testfahrten ist daher auch auf den Code of Practice zu verweisen. Dieser definiert über die AutomatFahrV hinausgehende Leitlinien und Vorgaben für testende Unternehmen und soll dadurch ein sicheres Testen ermöglichen.

Weiterführende Informationen zu den Dokumenten, sowie Prozedere, Testablauf, Rechte, Pflichten und Dauer des Verfahrens, sind der Website der Kontaktstelle Automatisierte Mobilität (→ austriatech.at) zu entnehmen.